NLWKN Niedersachsen klar Logo

FAQ zum Steinhuder Meer

LISTE DER FRAGEN


Ausführliche Antworten finden Sie in den Themenbereichen der FAQ-Liste

Bezeichnung
1. Warum heißt es „Steinhuder Meer“ und nicht „Steinhuder See“?

Tourismus
2. Seit wann gibt es Tourismus am Steinhuder Meer und wie hat sich dieser auf das Steinhuder Meer ausgewirkt?
3. Wie heißen die Inseln im Steinhuder Meer und wie sind sie entstanden?
4. Was ist der Naturpark Steinhuder Meer?

Naturschutz
5. Was ist ein Naturschutzgebiet?
6. Ist das Steinhuder Meer geschützt?
7. Welche geschützten und seltenen Tierarten gibt es am Steinhuder Meer?
8. Warum wird ein neues Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen?
9. Kann ich die bisherigen Rad- und Wanderwege durch die Erweiterung der Naturschutz- bzw. das Landschaftsschutzgebiet weiter nutzen?
10. Was ist mit den beliebten Veranstaltungen am Steinhuder Meer (Lichterfest, Meer in Flammen)? Können Sie auch nach der Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes weiterhin stattfinden?
11. Warum wurden die wasserseitigen Grenzen der Naturschutzgebiete vergrößert?
12. Warum wird die wasserseitige Grenze nicht nur in der Brutzeit vergrößert?
13. Welche Einschränkungen beim Wassersport bestehen durch die Naturschutzgebiete und das Landschaftsschutzgebiet und wieviel Wasserfläche steht dem Wassersport in der Saison weiterhin zur Verfügung?
14. Welchen Wassersport kann ich am Steinhuder Meer ausüben und wo?
15. Wird weiterhin Torf im Toten Moor abgebaut?
16. Was ist eine Schilfschutzzone?

Eutrophierung
17. Was versteht man unter der Eutrophierung eines Gewässers?
18. Woher kommen die Nährstoffe, die in das Steinhuder Meer gelangen?
19. Wie kommt es zur Algenblüte und wie erkenne ich diese?
20. Was ist das ökologische Entwicklungsziel für das Steinhuder Meer und wie kann es erreicht werden?
21. Warum wird in den Sommermonaten teilweise ein Badeverbot ausgesprochen und bestehen gesundheitliche Risiken?
22. Warum schwanken die Wasserpflanzenbestände von Jahr zu Jahr?
23. Wann war der See das letzte Mal besonders klar und wie kam es dazu?
24. Wird die Wasserqualität überprüft?

Schlamm
25. Wie gelangt der Schlamm in das Steinhuder Meer?
26. Was ist Erosion?
27. Was wird gegen die Verschlammung unternommen?
28. Was sind „Deipen“ und warum wird kein Schlamm aus diesen entnommen?
29. Warum wird nicht mehr Schlamm entnommen?
30. Warum pumpt man nicht das ganze Jahr über, um den ganzen Schlamm zu entnehmen?
31. Warum ist der Schlamm mit Schwermetallen belastet und das Seewasser nicht? Woher kommen die Schwermetalle?
32. Warum ist die Suche nach neuen Polderflächen so schwierig für die beteiligten Institutionen? Warum kann der Schlamm nicht auf Äcker gebracht werden?
33. Verhindert das Naturschutzgebiet „Totes Moor“ die weitere Entschlammung des Steinhuder Meeres oder das Anlegen von Schlammpoldern auf den abgetorften Flächen?
34. Kann der Schlamm nicht einfach nach der Entnahme verbrannt werden? Warum werden keine anderen Verwertungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen?

Wasserwirtschaft
35. Welche wasserwirtschaftlichen Maßnahmen waren ehemals angedacht?
36. Wie hat sich der Wasserspiegel im Steinhuder Meer im Laufe der Zeit verändert?
37. Was wurde bisher unternommen um den Wasserstand im See zu erhalten?
38. Warum werden zur Erhöhung des Wasserstandes nicht Fließgewässer wie der Südbach, die Rodenberger Aue oder die Leine zum Teil in das Steinhuder Meer abgeschlagen?

Verwaltung
39. Wer ist nach dem Gesetz für den See verantwortlich?
40. Was bedeutet die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) für das Steinhuder Meer?
41. Was fällt unter den Gemeingebrauch?
42. Warum darf das Steinhuder Meer im Winter nicht befahren werden?
43. Was regelt das Nachtfahrverbot?
44. Wer darf am Steinhuder Meer fischen?
45. Welche Bootsklassen sind erlaubt?
46. Kann ich auch ohne eigenes Boot das Steinhuder Meer erkunden?

Veranstaltungen, Personen und Konzepte

47. Was ist ein „Freyfischer“?
48. Wozu gibt es die Steinhuder Meer Konferenz und das Forum Steinhuder Meer?
49. Was ist der Naturparkplan?
50. Was ist der Seeentwicklungsplan?

Hinweis: Als Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde und Ordnungsbehörde gemäß § 25 DStMVO (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung) ist die Region Hannover für die Einhaltung der einzelnen Verordnungen zuständig.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln