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Produktsicherheit

Immer wieder berichten Medien über fehlerhafte Produkte, die eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Konsumenten mit sich bringen. Um diese Gefährdung durch fehlerhafte Produkte möglichst gering zu halten und auch um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, müssen alle Geräte und Produkte, die auf den nationalen bzw. europäischen Markt gebracht werden, definierten Sicherheitsanforderungen genügen. In Deutschland wird diese hohe Sicherheits­anforderung an Produkte durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vorgeschrieben. Das ProdSG mit seinen nachgeordneten Verordnungen ist die rechtliche Grundlage für die staatliche Marktüberwachung. Diese Marktüberwachung wird durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter mit den entsprechenden behördlichen Prüfstellen, zu denen auch der NLWKN gehört, durchgeführt.

Organisation

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gibt den Rahmen für die staatliche Marktüberwachung vor. Das Spektrum der Marküberwachung umfasst die Kontrolle und Überwachung der auf dem Markt bereitgestellten Produkte bezüglich der Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften, die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, den anderen europäischen Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission beim Auftreten gefährlicher Produkte, entsprechende Sanktions­maßnahmen gegen die Verantwortlichen (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler) im Falle eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften zur Herstellung der Konformität und die Zusammenarbeit mit den beteiligten Wirtschaftsakteuren, um präventiv nicht konforme Produkte zu verhindern. Diese Aufgaben werden von unterschiedlichen Institutionen auf Bundes- und Länderebene wahrgenommen. Zuständigkeit für das ProdSG und die zugehörigen Verordnungen und EU-Richtlinien ist in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für den Vollzug des ProdSG zeichnen die einzelnen Bundesländer verantwortlich. In Niedersachsen ist dies die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung.

Aufgaben des NLWKN im Rahmen der Marktüberwachung

Die Sachverständigenstelle für nichtionisierende Strahlung leistet als behördliche Stelle mit ihrem optischen Prüflabor eine messtechnische und beratende Unterstützung im Sinne des ProdSG für die 10 staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen und für das hier zuständige Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (NMS).

Im Zuge dieser Marktüberwachung wurden in den letzten Jahren vermehrt Laser als Verbraucherprodukt, die Retroreflexion von Warnwesten und Schulranzen, der Transmissionsgrad und der UV-Schutz bei Sonnenbrillen geprüft. Diese Produkte werden dafür direkt vom Hersteller und aus dem Handel eingezogen. Aber auch andere Produkte, die optische Strahlung (100 nm bis 3000 nm) aussenden oder für den Gebrauch benötigen, können durch den NLWKN geprüft und bewertet werden.


Link: RAPEX - das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter

Link: NMS - Produktsicherheit

Messung der Laserwellenlänge Bildrechte: NLWKN
Messung der Laserwellenlänge

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ole Schwerin

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-210

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