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Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)

Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und die Länder Niedersachsen und Bremen Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie die Verbesserung der biologischen Vielfalt.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen, zur Förderung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Biologischen Vielfalt sowie für die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Landschaften und zur Verbesserung von Ökosystemleitungen im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen wurde für die neue ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 31 vom 23. August 2023.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte ist zurzeit nicht möglich.


Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.


Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.

Die einzureichenden Unterlagen sind dem Zuwendungsantrag - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen..


Schwerpunkt der Förderung sind die Kulisse des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und die Verbesserung der Erhaltungszustände der Naturschutzgebiete und Großschutzgebiete, sowie die Programmkulissen „Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsisches Wiesenvogelschutzprogramm“.

Gefördert wird die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt und der Ökosystemleistungen. Gefördert wird auch die begleitende umwelt- und naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Zusammenhang mit einem konkreten investiven Einzelvorhaben i. S. dieser Richtlinie. Ebenfalls wird die Erstellung und Fortschreibung von Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen und Studien zur Dokumentation gefördert.

Gegenstand der Förderung von "Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen" kann sein (auszugsweise):

  • Vorhaben für Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore, Sümpfe, Gehölzbestände einschließlich Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen, Biotope der Küsten und Ästuare, Offenlandbiotope, Fels- und Gesteinsbiotope, Bergwiesen, Magerrasen, Heiden, artenreiches Grünland einschließlich Gräben, für naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder und sonstige Biotope mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, für Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie für Moorböden und weitere kohlenstoffreiche Böden (mögliche Einzelprojekte siehe Ziffern 2.1.1.1 bis 2.1.1.3 der Richtlinie)
  • Arten- und Artenhilfsvorhaben zum Schutz, zur Förderung und zur Wiederansiedlung von heimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (mögliche Einzelprojekte siehe Ziffern 2.1.2.1 bis 2.1.2.3 der Richtlinie)
  • Erwerb von geeigneten neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben
  • Erwerb und die Errichtung von baulichen Anlagen (z. B. Ställe, Viehunterstände)
  • Erstellung und Veröffentlichung von Informationsmaterial sowie die öffentlichkeitswirksame Darstellung von Vorhaben
  • Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung von Vorhaben
  • Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung und Besucherinformation von Vorhaben
  • Ablösung bestehender Nutzungsrechte und der Abschluss von Gestattungsverträgen, wenn nur damit die Zweckbestimmung sichergestellt werden kann
  • Anpachtung von Flächen für einen langfristigen Zeitraum zwecks Nutzungsaufgabe oder Weiterbewirtschaftung i. S. der Zweckbestimmung
  • Erwerb von naturschutzfachlich wertvollen und/oder entwicklungsfähigen Flächen für den Naturschutz i. S. der Zweckbestimmung; erworben werden können auch Flächen zum Tausch, soweit die lagerichtige Verwendung zeitgerecht sichergestellt ist

Gegenstand der Förderung von "Naturschutz- und Umweltplanungen, Monitoring und Studien" kann sein (auszugsweise):
  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Fachplanungen, u.a.
    - Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, u. a. als Beitrag für den Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000
    - Pflege- und Entwicklungspläne für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz
    - sonstige, projektbezogene Planungen und Konzepte
    - Konzepte für den Artenschutz und Artenhilfsmaßnahmen
  • Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten sowie Effizienzkontrollen zu Vorhaben i. S. der Nummern 2.1.1 und 2.1.2 der Richtlinie
  • Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie das entsprechende Projektmanagement zu Vorhaben i. S. der Nummer 2.2.1 der Richtlinie
  • Projekt- und Schutzgebietsmanagement einschließlich Maßnahmenplanung

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:

fachliche Ansprechpartner

Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:

Ansprechpartner der Bewilligungsstelle


Hier finden Sie Hinweise und Leitlinien zur Vergabe und der verstärkten Vergabeprüfung.

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