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EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Die Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken, kurz Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL), ist am 23. Oktober 2007 in Kraft getreten.

Sie ist bindendes europäisches Recht und wurde mit dem Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WHG) vom 31. Juli 2009 in bundesdeutsches Recht übernommen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, in naturräumlich definierten Verwaltungseinheiten ein abgestimmtes Hochwasserrisikomanagement zu betreiben.

Ziel der Richtlinie ist die Verdeutlichung der Hochwasserrisiken und eine Verbesserung der Hochwasservorsorge und des Risikomanagements. Im Fokus steht die Minimierung der Risiken für die folgenden vier Schutzgüter:

  • Die menschliche Gesundheit,
  • die Umwelt,
  • das Kulturerbe und
  • die wirtschaftlichen Tätigkeiten.


Grundgedanke der Richtlinie ist ein aktives Risikomanagement mit dem Ziel die negativen Hochwasserfolgen zu verringern. In den Hochwasserrisikomanagement-Plänen müssen ausdrücklich nicht nur bauliche Maßnahmen wie Deiche und Hochwasserrückhaltebecken betrachtet werden, sondern z. B. auch vorsorgende Maßnahmen wie eine angemessene Berücksichtigung dieser Belange in der Bauleitplanung, hochwasserangepasste Bauweisen oder auch Verbesserungen bei den Warndiensten und des Katastrophenschutzes. Es geht darum, alles das, was an bewährten Instrumenten aus den verschiedenen Rechtsbereichen vorhanden ist, in einem Plan zusammenzutragen.

Die EG-HWRM-RL verpflichtet das Land Niedersachsen nicht, für die zuständigen Kommunen und Deichverbände Hochwasserschutzanlagen zu planen und zu bauen. Vielmehr ist es Aufgabe des Landes, Hochwasserbewusstsein zu schaffen.

Weitere Informationen enthät eine Broschüre, die Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz finden.

Hochwasserrisikomanagement-Zyklus, LAWA

Hochwasserrisikomanagement-Zyklus, entnommen aus den "Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen" der LAWA

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