Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)
Im Rahmen des Förderkonzeptes KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt und Regionale Akteur:innen) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds und das Land Niedersachsen Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel ist der Schutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer sowie des Gewässerumfelds, zur Minderung von Stoffeinträgen in die Gewässer, zur Verbesserung des Schadstoffrückhalts, zur Gewässersanierung sowie -restaurierung, sowie die Förderung ihrer Funktion im landesweiten Biotopverbund.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer wurde für die neue ELER-Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 33 vom 6. September 2023.
Ab September 2024 läuft das Vorverfahren zur Einreichung von Maßnahmenblättern für Vorhaben, die ab 2025 umgesetzt werden sollen.
Im Rahmen des Vorverfahrens können Sie das ausgefüllte Maßnahmenblatt (=Projektskizze) bis 31. Oktober 2024 bei den regionalen Ansprechpersonen der Fachgeschäftsbereiche „Planung und Bau“ sowie „Wasserwirtschaft und Strahlenschutz“ per E-Mail oder Post einreichen.
Aus den eingereichten Maßnahmenblättern werden dann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach landesweiter Prioritätensetzung die förderfähigen und förderwürdigen Vorhaben ausgewählt und in das Bauprogramm aufgenommen. Für diese ausgewählten Vorhaben werden Sie dann zur konkreten Antragstellung beraten. Dies wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 erfolgen.
Ein formelles Antragsverfahren für Vorhaben, die mit EU-Mittel finanziert werden sollen, wird zu gegebener Zeit im Jahr 2025 auf dieser Seite bekanntgegeben werden.
Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.
Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.
Die einzureichenden Unterlagen sind dem Zuwendungsantrag - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen..
Gefördert werden in der Fließgewässerentwicklung:
- naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich
- Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur Schaffung von auentypischen Elementen oder zur Verminderung von Stoffeinträgen
- Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren
Gegenstand der Förderung in der Seenentwicklung kann sein:
- naturnahe Seenentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen sowie Anlage und Gestaltung von Randstreifen und Schutzpflanzungen (z. B. auch Habitatmaßnahmen zur Unterstützung der Qualitätskomponente Fischfauna und Bewirtschaftung der Freizeitnutzung sowie Nahrungsnetzsteuerung zur biologischen Kontrolle der Phytoplanktonentwicklung)
- Reduzierung von Stoffeinträgen (Punktquellen und diffusen Quellen), z. B. durch technische Vorhaben im Zulauf wie Verlegung von Zuläufen, Schaffung von Vor- oder Sedimentationsbecken, Anlage von Retentionsbodenfiltern, Anlage von Schilfpoldern, Installation technischer Phosphoreliminationsanlagen
- Entschlammung (Sedimententnahme, aber auch Sedimentbehandlung oder technische Vorhaben wie Tiefenwasserableitung, Tiefenwasserbelüftung, Phosphat-Fällung und Biomasseentnahme)
- Verbesserung der Wasserretention (z. B. Wasserstandsmanagement oder Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen und Überflutungsbereichen)
In der Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer können folgende Gegenstände gefördert werden:
- Herstellung von naturnahen Habitaten in Übergangs- und Küstengewässern, insbesondere Seegrasregeneration, sowie der Durchgängigkeit
- Wiederherstellung einer naturnahen Tidedynamik (z. B. Herstellung von Tidepoldern)
- Verringerung des Nährstoffeintrags in die Küstengewässer
- Wiederherstellung einer naturnahen Sedimentdynamik der Übergangsgewässer
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.
Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter dem folgenden Link:
Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:
Ansprechpartner der BewilligungsstelleHier finden Sie Hinweise und Leitlinien zur Vergabe und der verstärkten Vergabeprüfung.
(nicht vollständig barrierefrei)
Förderrichtlinie NEOG
(PDF, 0,05 MB)
Maßnahmenblatt für NEOG Vorhaben (Stand 9/2024)
(PDF, 0,35 MB)
Teil 1 - Stammdatenblatt 2023-1 NLWKN.pdf
(PDF, 2,01 MB)
Teil 2 - Antragsvordruck NEOG
(PDF, 1,26 MB)
Allgemeine Erklärung [2024-04]
(PDF, 0,17 MB)
Erklärung Förderung Umsatzsteuer ELER
(DOCX, 0,04 MB)
Erklärung Förderung Umsatzsteuer national.docx
(DOCX, 0,03 MB)
Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach DSGVO NEOG
(PDF, 0,12 MB)
Merkblatt Interessenkonflikte [2023-05]
(PDF, 0,11 MB)
Merkblatt zum vorzeitigen Beginn [2023-05]
(PDF, 0,06 MB)
Merkblatt Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften [2024-09]
(PDF, 0,58 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124