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Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh

Planfeststellungsbeschluss für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh ist ergangen und wurde beklagt


Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung landeseigender Anlagen und Gewässer, Betriebsstelle Süd, Standort Göttingen, Alva-Myrdal-Weg 2, 37085 Göttingen, hat die Planfeststellung für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am Allerwehr Osterloh bei der Ortschaft Osterloh beantragt.

Bei dem Vorhaben ist geplant, das vorhandene Wehr zurück zu bauen und oberwasserseitig eine Schwelle anzuordnen, die einen Teil des Hochwasserabflusses über den heutigen Allerverlauf gewährleistet. Der vorhandene Altarm „Theewinkel“ wird oberhalb des Wehres an die Aller angeschlossen. Die zu überwindende Höhendifferenz wird durch ein Raugerinne mit Beckenstrukturen ausgeglichen. Durch den unterwasserseitig vorhandenen Anschluss des Altarms an die Aller erfolgen eine Laufveränderung der Aller und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Der Altarm soll als neues Hauptgewässerbett dienen. Bei Q330 (Abfluss, der im Durchschnitt an 330 Tagen im Jahr unterschritten wird) werden dann 90 % des Allerabflusses über den Altarm abfließen. Infolge der v. g. Maßnahmen muss der vorhandene Geh- und Radweg verlegt werden, da er durch das geplante Raugerinne unterbrochen wird. Er verlängert sich dadurch um ca. 200 m. Für die Kreuzung des Altarms ist dann der Neubau einer 2,5 m breiten Brücke mit einer Spannweite von ca. 30 m geplant. Die Brücke wird im Anschluss an das Raugerinne über den Altarm angeordnet.

Nachdem im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Antrag mit den Planunterlagen bei der Samtgemeinde Flotwedel sowie der Stadt Celle zur Einsichtnahme ausgelegen hat sowie die Beteiligung der in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden und der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt ist, wurden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von den anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden am 22.09.2016 erörtert.

Seitens der Landwirtschaft wurden erhebliche Bedenken dahingehend geäußert, dass durch den maßnahmenbedingten Grundwasseranstieg, folgenschwere Beeinträchtigungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Vernässung eintreten könnten. Daraufhin hat der Antragsteller ein landwirtschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, um dies zu überprüfen. Dieses Gutachten wurde dem betroffenen Personenkreis am 20.06.2017 vorgestellt.

Der Planfeststellungsbeschluss ist am 07.09.2017 ergangen. Der Beschluss lag in der Zeit vom 22.09. bis 05.10.2017 (jeweils einschließlich) bei der Samtgemeinde Flotwedel sowie der Stadt Celle mit den festgestellten Planunterlagen zur Einsichtnahme aus. Nachrichtlich wurde das o. g. landwirtschaftliche Gutachten ebenfalls mit ausgelegt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind insgesamt 6 Klagen von betroffenen Flächeneigentümern beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingegangen, die eine aufschiebende Wirkung zur Folge haben. Bis darüber entschieden ist, kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden.

Den Planfeststellungsbeschluss finden Sie rechts in der Informationsspalte.

Auszüge aus den festgestellten Planunterlagen sowie das landwirtschaftliche Gutachten finden Sie nachstehend. Maßgeblich sind jedoch die mit Feststellungsvermerk versehenen ausgelegten Unterlagen.

Antrag, Erläuterungsbericht, Inhaltsverzeichnis

(nicht vollständig barrierefrei)

Anlage 1.1 bis 5.2 - Zeichnungen und Karten

(nicht vollständig barrierefrei)

Anlage 6 - Hydrologische und hydraulische Nachweise

(nicht vollständig barrierefrei)

Anlage 7 - Geotechnische Nachweise

(nicht vollständig barrierefrei)

Anlage 8 - Planunterlagen zum Naturschutz

(nicht vollständig barrierefrei)

Anlage 9 - Sonstige Anlagen

(nicht vollständig barrierefrei)

landwirtschaftliches Gutachten -nachrichtlich-

Das landwirtschaftliche Gutachten ist nachrichtlich beigefügt. Es ist nicht Bestandteil der planfestgestellten Unterlagen.

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bildrechte: NLWKN

Allerwehr Osterloh

Planfeststellungsbeschluss vom 07.09.2017

Die Einwendungen der Privatpersonen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert.

(nicht vollständig barrierefrei)

  Planfeststellungsbeschluss
(PDF, 1,57 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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