Zielarten
Auf den Biotopverbund bezogene Zielarten sind Arten, die aufgrund der guten Kenntnisse der Ansprüche dieser Arten in Bezug auf Größe, Form, Erreichbarkeit und Vernetzung ihrer Lebensräume besonders geeignet für die Biotopverbundplanung und die Konzeption von Maßnahmen sind. Anhand ihres spezifischen Raumanspruchs oder ihres Anspruchs an Verbundstrukturen können Aspekte, wie Mindestgrößen von Flächen, Maximalabstände zwischen Lebensräumen und entsprechende Entwicklungsbedarfe abgeleitet werden. Die Zielarten sind auf ein bestimmtes Mosaik an Biotopen in den von ihnen erreichbaren Distanzen angewiesen und dienen als sogenannte „Schirmarten“, die durch ihre ökologischen Ansprüche auch stellvertretend für andere Arten stehen, die gleiche oder ähnliche Ansprüche an ihren Lebensraum stellen (Burkhardt et al. 2010).
Den Arten für die Niedersachsen hinsichtlich ihres Verbreitungsgebiets eine besondere Verantwortung trägt, kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung zu. Die Zielartenumfassen nach dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm (2021) die Artengruppen Säugetiere, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge und Holzkäfer.
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