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Wie werde ich Regionalbetreuerin oder -betreuer?

Fledermaus-Regionalbetreuer und -betreuerinnen werden durch den NLWKN unter Rücksprache mit der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde in der Regel für das Gebiet eines Landkreises bestellt. Sofern sinnvoll und begründet, können Zuständigkeiten auch für Teilbereiche von Landkreisen oder für mehrere Landkreise festgelegt werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde ihres Landkreises, direkt an den NLWKN oder die nächste Regionalbetreuerin oder den nächsten Regionalbetreuer.

Es gibt kein formelles Verfahren zur Bestellung der Regionalbetreuer und -betreuerinnen. Bei Interesse prüft der NLWKN in Absprache mit der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde und den bereits aktiven Regionalbetreuern und -betreuerinnen oder weiteren versierten Fledermausschützenden den Bedarf sowie die Eignung der Person. Voraussetzung ist eine gewisse Erfahrung im praktischen Fledermausschutz, welche über Gespräche mit der Anwärterin oder dem Anwärter und im Idealfall über den Austausch mit bereits aktiven Fledermausschützenden eingestuft wird. Ggf. können auch Nachweise spezifischer Lehrgänge, Workshops oder Schulungen dafür herangezogen werden. Ein Motivationsschreiben ist je nach Informationslage und Verfügbarkeit von erfahrenen Fürsprechenden sinnvoll.

Die Bestellung ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird nach der einjährigen Probezeit bei einem Einverständnis beider Seiten unbefristet fortgesetzt.



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