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Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal bei Kanal-km 154,218 für das Speicherbecken Geeste

Wasserrechtliche Bewilligung erteilt - Bekanntmachung und Auslegung der Entscheidung


Der Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Nuclear GmbH und der PreussenElektra GmbH (KWB-OHG), 49786 Lingen (Ems), wurde die Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK) bei Kanal-km 154,218 (linkes Ufer) zur Speicherung im Speicherbecken Geeste (SBG) mit Bescheid vom 27.07.2018 für die Zeit bis November 2047 erteilt.

Die Bewilligung wird zusammen mit den genehmigten Antragsunterlagen in der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Geeste in der Zeit vom 16.08. bis zum 29.08.2018 (einschließlich) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf das in der nebenstehenden Info-Spalte abgelegte Muster der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung der Bewilligung wird hingewiesen. Es gilt jedoch der offizielle Bekanntmachungstext der Kommunen.


Die jetzt bewilligte Wasserentnahme von maximal 22.960.000 m³/a aus dem DEK dient dazu, ausreichend Wasser im SBG vorzuhalten, um erforderlichenfalls bei Niedrigwasserständen der Ems Wasser aus dem Speicherbecken über den DEK der Ems wieder zuführen zu können. Vor diesem Hintergrund stellt das SBG im Wesentlichen ein Wasserreservoir dar, aus dem bei Niedrigwasser der Ems die durch die Verdunstung in den Kühltürmen der Kraftwerke entstehenden Wasserverluste durch Ausspeisung aus dem SBG und Einleitung in den DEK ersetzt werden können. Die Erhaltung von Mindestwasserständen in der Ems bzw. dem DEK ist erforderlich für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf dem DEK, für die Herstellung und Wahrung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer sowie auch für die Wasserentnahme aus dem DEK für den Betrieb der im Nahbereich angesiedelten Kraftwerke.


Für den vorstehend näher beschriebenen Zweck verfügte die Antragstellerin auch bisher schon über eine entsprechende wasserrechtliche Bewilligung, die jedoch nach einer Geltungsdauer von 30 Jahren aufgrund der Bewilligung vom 12.11.1987 in 2017 endete. Nach der jetzt erteilten Bewilligung ist die Entnahme des Wassers aus dem DEK sowie die Befüllung des SBG grundsätzlich auf das hydrologische Winterhalbjahr (November bis April) und durch tageszeitliche Betriebsstunden beschränkt. Die jetzt bewilligte maximale Jahresentnahmemenge aus dem DEK wurde gegenüber der bisher bewilligten Entnahmemenge auf die Hälfte reduziert und zum anderen erfolgt eine Staffelung der Entnahme von Wasser aus dem DEK in Abhängigkeit vom Abflussgeschehen der Ems sowie der Tageszeit. Veränderungen am Entnahmebauwerk sind nach den eingereichten Unterlagen nicht vorgesehen.

Zur näheren Prüfung des Antrags hat die KWB-OHG neben den Erläuterungen des Vorhabens, diversen Lageplänen und Zeichnungen auch einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, Unterlagen zur FFH-Vorprüfung (FFH-VP) für das FFH-Gebiet "Ems", ein Gewässerökologisches Gutachten (GÖK) zur Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. mit den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie eine gutachterliche naturschutzfachliche Bewertung bzgl. Fische und Neunaugen vorgelegt. Neben der Wasserentnahme selbst und den damit im Zusammenhang stehenden wasserwirtschaftlichen Fragen haben somit im Bewilligungsverfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen sowie insbesondere etwaige entnahmebedingte Auswirkungen auf die aquatische Fauna eine Rolle gespielt.


Nähere Einzelheiten der Entscheidung können Sie der in der Info-Spalte abgelegten Bewilligung entnehmen; die zum Bestandteil der Bewilligung erklärten Antragsunterlagen finden Sie nachstehend. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der Antragsunterlagen, die in den Kommunen zur Einsichtnahme ausgelegt werden.

Antrag und Erläuterungsbericht

(nicht vollständig barrierefrei)

Karten und Pläne

(nicht vollständig barrierefrei)

Karte und Zeichnungen des Pumpwerks

Die nachfolgend näher bezeichneten Unterlagen befinden sich lediglich in den Originalunterlagen beim Antragsteller und der wasserrechtlichen Zulassungsbehörde, da diese Unterlagen nach den Angaben der KWB OHG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.

(nicht vollständig barrierefrei)

Fachbeiträge und Gutachten

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bildrechte: KWB OHG - KKE

Entnahmebauwerk am DEK für das Speicherbecken Geeste

Bekanntmachung und Auslegung

Muster einer Gemeinsamen ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung der Bewilligung durch die betroffenen Kommunen - Stadt Lingen (Ems) und Gemeinde Geeste. Es gelten die offiziellen Bekanntmachungen der Kommunen in der örtlichen Tagespresse.

(nicht vollständig barrierefrei)

  Muster einer gemeinsamen ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung der Unterlagen der Bewilligung
(PDF, 0,08 MB)

Wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem DEK bei Kanal-km 154,218 zur Speicherung im SBG

(nicht vollständig barrierefrei)

  Bewilligung vom 27.07.2018
(PDF, 0,76 MB)

  Presseinformation zur Auslage der Bewilligung in den zuständigen Kommunen
(PDF, 0,12 MB)

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