Hanseatic Energy Hub GmbH - FSRU Stade-Bützfleth
wasserrechtliche Erlaubnis
Errichtung und Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU)
WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS FÜR DIE ENTNAHME VON FLUSSWASSER AUS DER ELBE UND DIE EINLEITUNG VON ABWÄSSERN UND NICHT VERÄNDERTEM FLUSSWASSER AUS DER FSRU IN DIE ELBE
Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen.
Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) plant die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) zur Lagerung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (LNG) am Standort in Stade, Bützfleth.
Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Lagerung und Wiederverdampfung von LNG wird ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und den §§ 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) sowie den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) durchgeführt.
Das beantragte Erlaubnisverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wobei die Auslegungsfrist und die Einwendungsfrist gemäß § 5 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und 2 LNGG auf jeweils eine Woche verkürzt werden.*
Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen lagen in der Zeit vom 30.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 beim NLWKN in Stade, bei der Hansestadt Stade und dem Amt Geest und Marsch Südholstein zur Einsichtnahme aus. Die Öffentlichkeit konnte bis einschließlich 12.09.2023 Einwendungen gegen den Antrag schriftlich bei einer der vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch über die E-Mail-Adresse
gb6-fsru-poststelle@nlwkn.niedersachsen.de erheben.
Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie rechts in der Infospalte.
* Hinweis vom 14.09.2023
Der hier veröffentlichte Absatz zur Verkürzung der Auslegungsfrist und Einwendungsfrist auf jeweils eine Woche wird redaktionell berichtigt:
„Das beantragte Erlaubnisverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, wobei die Auslegungsfrist und die Einwendungsfrist gemäß § 5 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 und 2 LNGG auf jeweils eine Woche verkürzt werden.“
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