Landguth Heimtiernahrung GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt
Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren.
Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis sowie die öffentliche Bekanntmachung der Erlaubnis finden Sie rechts in der Infospalte.
Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:
Das genehmigte Vorhaben betrifft eine Anlage gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Emissionen aus Industrie und Tierhaltung (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) — sog. Industrieemissionen-Richtlinie — (Abl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.06.2012, S. 25), zuletzt geändert durch Art. 1 der Richtlinie (EU) 2024/1785 vom 24.04.2024 (ABl. L, 2024/1785, 15.07.2024), für die das BVT-Merkblatt „Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (12.2019)“ maßgeblich ist.
Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.
Landguth Heimtiernahrung GmbH
Wasserechtliche Erlaubnis Landguth.pdf
(PDF, 0,65 MB)
Öffentliche Bekanntmachung zur wasserrechtlichen Erlaubnis.pdf
(PDF, 0,11 MB)
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