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Radiologische Überwachung Endlager Schacht Konrad

Mit in Krafttreten des Planfeststellungsbeschlusses des Endlagers Schacht Konrad sind auch die zugehörigen gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnisse in Kraft getreten. Neben der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen im Endlager Konrad handelt es sich um die Erlaubnisse zur Einleitung von Niederschlagswasser, Abwasser und Grubenwasser von den Schachtanlagen Konrad 1 und Konrad 2. Der NLWKN ist für diese Erlaubnisse die nach Wasserrecht zuständige Aufsichtsbehörde.


Überwachung der Einlagerung

Die atomrechtliche Aufsicht über die eingelagerten radioaktiven Stoffe und deren Aktivitäten erfolgt durch das Bundesamt für Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE). Im Rahmen der wasserrechtlichen Überwachung wird durch den NLWKN ergänzend überwacht, dass die eingelagerten radioaktiven Stoffe keine nachteiligen. Auswirkungen auf das oberflächennahe Grundwasser und Gewässer haben. In diesem Rahmen muss der Betreiber nach Beginn der Einlagerung eine jährliche Bilanz erstellen und dem NLWKN zur Überprüfung vorlegen.


Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe

Die Überwachung einer möglichen Ableitung radioaktiver Stoffe über Grubenabwasser, Betriebsabwasser aus dem Kontrollbereich oder über Löschwasser aus der Schachtanlage Konrad 2 unterliegt auch der behördlichen Überwachung des NLWKN. Neben der Eigenüberwachung des Betreibers und der zugehörigen staatlichen Überwachung wird rechtezeitig vor Einlagerungsbetriebsbeginn ein Beweissicherungs- und Umgebungsprogramm begonnen und vom NLWKN überprüft und ggf. messtechnisch überwacht.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Helga Meyering

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +495121509128

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