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Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung

Gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) verfügen die Mitgliedsstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie ggf. auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren.

Der Öffentlichkeit ist nach Artikel 26 EU-VO die Möglichkeit zu geben sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen.

Nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 31/2017 S. 1071 war es vom 18.09.2017 bis zum 20.11.2017 erstmals möglich zu den Managementmaßnahmen für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste in der Fassung vom 03.08.2016 (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141) Stellung zu nehmen.

Weiterhin war es nach Bekanntmachung im Nds. MBL. Nr. 28/2018 S. 756 vom 17.09.2018 bis zum 19.11.2018 möglich, zu den Managementmaßnahmen der acht Arten der Unionsliste, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten, Stellung zu nehmen. Auch Stellungnahmen zu Änderungen von bestehenden Managementmaßnahmen waren möglich.

Nach Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 37/2020 S. 848 vom 12.08.2020 war es vom 01.09.2020 bis zum 03.11.2020 möglich, zu Managementmaßnahmen der zwei Arten, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten, Stellung zu nehmen.

Nach der Auswertung und Würdigung der Einwendungen wurden die Managementmaßnahmen überarbeitet.

Für folgende 26 Arten der Unionsliste liegen länderübergreifend abgestimmte Managementmaßnahmen vor, die Sie sich jeweils als PDF-Datei herunterladen können. Alternativ finden Sie am Ende der Tabelle eine ZIP-Datei mit allen Managementmaßnahmen zum Download.

Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name Stand
Ailanthus altissima Götterbaum
März 2021
Alopochen aegyptiaca
Nilgans
Mai 2019
Asclepias syriaca
Gewöhnliche Seidenpflanze
Mai 2019
Elodea nuttallii
Schmalblättrige Wasserpest
Mai 2019
Eriocheir sinensis Chinesische Wollhandkrabbe
Überarbeitung Mai 2019
Heracleum mantegazzianum
Riesen-Bärenklau
Mai 2019
Hydrocotyle ranunculoides Großer Wassernabel
Februar 2018
Impatiens glandulifera
Drüsiges Springkraut
Mai 2019
Lagarosiphon major Wechselblatt-Wasserpest
Überarbeitung Mai 2019
Lepomis gibbosus Sonnenbarsch
Februar 2021
Lithobates catesbeianus Nordamerikanischer Ochsenfrosch
Februar 2018
Ludwigia grandiflora Großblütiges Heusenkraut
Februar 2018
Lysichiton americanus Gelbe Scheinkalla
Februar 2018
Myocastor coypus Nutria Februar 2018
Myriophyllum aquaticum Brasilianisches Tausendblatt
Überarbeitung Mai 2019
Myriophyllum heterophyllum
Verschiedenblättriges Tausendblatt
Mai 2019
Nyctereutes procyonoides
Marderhund
Mai 2019
Ondatra zibethicus
Bisam
Mai 2019
Orconectes limosus Kamberkrebs Invasive Krebse
Überarbeitung Mai 2019
Pacifastacus leniusculus Signalkrebs
Procambarus clarkii Roter Amerikanischer Sumpfkrebs
Procambarus fallax f. virginalis Marmorkrebs
Procyon lotor Waschbär Februar 2018
Pseudorasbora parva Blaubandbärbling Februar 2018
Tamias sibiricus Sibirisches Streifenhörnchen
Februar 2018
Trachemys scripta Buchstaben-Schmuckschildkröte
Februar 2018
Anlage zur Verbreitung von invasiven Arten in Niedersachen
Überarbeitung Juni 2021
Alle Managementblätter + Anlage als ZIP-Datei

Diese Managementmaßnahmen geben grundsätzlich den Rahmen vor, in dem sich das Management für die invasive Art bewegt. Die konkrete Auswahl und Umsetzung der Maßnahmen vor Ort obliegt der zuständigen Behörde für jeden Einzelfall im eigenen Ermessen.

Hier finden Sie allgemeine Erläuterungen zu den Managementmaßnahmenblättern nach Art. 19.

Für die Arten der Unionsliste, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 gelistet wurden und als weit verbreitet gelten (Ameiurus melas / Schwarzer Zwergwels und Koenigia polystachya / Flieder-Knöterich), werden aktuell länderübergreifend abgestimmte Managementmaßnahmen erstellt. Nach Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 34/2023 vom 20.09.2023 war es vom 09.10.2023 bis zum 11.12.2023 möglich, zu diesen Managementmaßnahmen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung und ggf. Überarbeitung der Maßnahmenblätter werden diese ebenfalls hier veröffentlicht.

Die Managementmaßnahmen für die Muschelblume Pistia stratiotes und den Rundblättrigen Baumwürger Celastrus orbiculatus werden aufgrund des Datums der Listung (02.08.2024 bzw. 02.08.2027) voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt.

Waschbär Bildrechte: Dr. C. Boestfleisch

Der invasive Waschbär ist u. a. eine Bedrohung für Vögel und Kleinsäuger und unterliegt dem Management nach der Verordnung (EU) 1143/2014.

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