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Errichtung und Betrieb einer stationären, schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung verflüssigten Erdgases in der Jade vor Wilhelmshaven

LNG-Terminal Wilhelmshaven Voslapper Groden Nord 2


Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven (Trägerin des Vorhabens), eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt.

Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung eines neuen Schiffsanlegers sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas - LNG), sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (Wilhelmshavener Anbindungsleitung II - WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen.

Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen:

Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2 für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betrieb der Anlage).

Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Schiffsanleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) und des Zufahrtsbereichs auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN).

Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs inklusive Wendebecken wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ auf die vorgenannte Klappstelle einzubringen.

Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen.

Nach Überarbeitung der ursprünglich mit ihrem Planfeststellungsantrag vom 20.06.2023 vorgelegten Planunterlagen hat die FSRU Wilhelmshaven GmbH am 19.09.2023 eine überarbeitete Fassung der Planunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht.

Die Bauphase hat aufgrund der vom NLWKN mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az: D6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereiches und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Die Trägerin des Vorhabens hat inzwischen auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben beantragt.

Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt.

Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt.

Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist vorliegend das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 des LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Die in diesem Planfeststellungsverfahren angeordnete Auslegung wird gemäß § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt. Diese können in der Zeit vom 27.09.2023 bis 04.10.2023 (jeweils einschließlich) sowohl im Folgenden hier als auch über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ (Stichwort „LNG Terminal Wilhelmshaven Voslapper Groden Nord 2“) eingesehen werden. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.

Daneben liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot im oben genannten Zeitraum auch bei der Stadt Wilhelmshaven (Technisches Rathaus - Foyer, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven), der Gemeinde Butjadingen (Rathaus, Budjadinger Straße 59, 26969 Butjadingen-Burhave) sowie der Gemeinde Wangerland (Rathaus, Helmsteder Straße 1, 26434 Hohenkirchen) während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Den Text der gemeinsamen ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegungsgemeinden mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen, insbesondere zu den Fristen, finden Sie rechts in der Infospalte sowie auf den Internetseiten der Stadt Wilhelmshaven unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt, der Gemeinde Butjadingen unter www.gemeinde-butjadingen.de und der Gemeinde Wangerland unter www.wangerland.org.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 11.10.2023 zu der Planung äußern.

Des Weiteren werden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden beteiligt sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen über die Auslegung benachrichtigt.

Den Antrag und die Planunterlagen finden Sie nachstehend.


Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren FSRU WHV 2

Visualisierung des LNG-TERMINALS WILHELMSHAVEN VOSLAPPER GRODEN NORD 2   Bildrechte: Econnect Energy AS

Visualisierung des LNG-TERMINALS WILHELMSHAVEN VOSLAPPER GRODEN NORD 2

Gemeinsame ortsübliche Bekanntmachung

  Gemeinsame ortsübliche Bekanntmachung.pdf

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Christoph Linnemann

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