NLWKN Niedersachsen klar Logo

Natura 2000-Maßnahmenplanung in den Ästuaren

von Susanne Wille und Jens Marotz

Unterems und Dollart bei Emden   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Unterems und Dollart bei Emden

Natura 2000 ist das staatenübergreifende ökologische Netz von Schutzgebieten zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union. Zum Aufbau und Schutz von "Natura 2000" sind die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu sichern. Dazu gehört auch, wie in den niedersächsischen Ästuaren bereits erfolgt, die Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiet (NSG).

Der NLWKN Brake-Oldenburg – Naturschutz – ist im Niedersächsischen Küstenmeer außerhalb des Nationalparks als untere Naturschutzbehörde zuständig und hat nach der rechtlichen Sicherung der in den Mündungsbereichen der drei niedersächsischen Ästuare gelegenen Natura 2000-Gebiete die Aufgabe, für diese Gebiete die Natura 2000-Maßnahmenplanung zu erstellen und mit betroffenen Fachbehörden abzustimmen.


Zuständigkeit des NLWKN in den Ästuaren

Emsästuar:

  • NSG „Außenems“ – vollständig, ca. 12.025 ha

Weserästuar:

  • NSG „Tideweser“ – Teilbereich „Fedderwarder Fahrwasser“, ca. 1.350 ha

Elbeästuar:

  • NSG „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ – vollständig, ca. 8.455ha
  • NSG „Hadelner und Belumer Außendeich“ – teilweise
  • insgesamt ca. 9.315 ha
Regenbogen über der Nordsee   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Regenbogen über der Nordsee

Beim Emsästuar gibt es die Besonderheit, dass der Planungsraum komplett innerhalb des Ems-Dollart-Vertragsgebietes liegt, das unterschiedliche Grenzauffassungen und damit auch unterschiedliche Zuständigkeiten seitens Deutschlands und den Niederlanden beinhaltet. Bei Weser und Elbe grenzt der Planungsraum direkt an andere Bundesländer (Bremen, Schleswig-Holstein) mit deren jeweiligen Natura 2000-Gebieten an.

Anlass aller niedersächsischen Natura 2000-Maßnahmenplanungen ist die Verpflichtung von Deutschland gegenüber der EU, wonach die Festlegung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen für die jeweils relevanten FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten in den Natura 2000-Gebieten zeitnah erfolgen soll.

Aufbau und Inhalt der Maßnahmenplanung richten sich nach dem vom NLWKN erarbeiteten „Leitfaden zur Maßnahmenplanung für Natura 2000-Gebiete in Niedersachsen“. Neben einem Grundlagenteil umfasst die Planung die aktuelle Bestandsdarstellung zu Biotoptypen, LRT und Arten. Ebenso wird die Bewertung der Erhaltungsgrade auf der Ebene der FFH-Gebiete und des Erhaltungszustands auf der Ebene der biogeografischen Region dargelegt. Im Zielkonzept werden neben dem langfristig angestrebten Gebietszustand die Ziele für die im Planungsraum befindlichen FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete beschrieben.

Die bereits bestehenden und mit allen Bundesländern für die jeweiligen Ästuare gemeinsam und länderübergreifend erarbeiteten Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) sind eine wesentliche Grundlage. Gleiches gilt für die jeweiligen NSG-Verordnungen.

Schafe auf dem Emsdeich bei Emden   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Schafe auf dem Emsdeich bei Emden

Beispiele für die im Rahmen der Maßnahmenplanung behandelten Schutzgegenstände sind der LRT „Ästuarien“ (für Insider: EU-Code 1130) und der LRT 1140 „Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt“. Bei den Arten sind der Seehund und die Fischart Finte zu nennen. Wenn es - wie bei Ems und Elbe – eine Überlagerung mit EU-Vogelschutzgebieten gibt, werden für die wertbestimmenden Gast- und Brutvogelarten ebenso Maßnahmen erarbeitet.

Die Erhaltungsmaßnahmen werden im Textteil beschrieben und in speziellen Maßnahmenblättern mit entsprechenden Karten ausgeführt. Hierbei spielen die Anforderungen der EU eine Rolle, wonach vorgegeben ist, dass die Maßnahmen konkret beschrieben und dabei die Fragen „Wer tut was, wann und wie?“ beantwortet werden.

Beispiele für mögliche Maßnahmen in den Ästuaren im Planungsraum sind die „Besucherlenkung und Information durch Konzeption und Aufstellung von Informationstafeln“, die „Systematische Vermessung und Erfassung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen sowie deren Zuordnung und Bewertung im Sublitoral“ und die „Fortschreibung des Sedimentmanagementkonzeptes und anschließende Anwendung“.

Alle drei Natura 2000-Maßnahmenplanungen werden den anderen im Planungsraum zuständigen Behörden übersandt und deren Hinweise besprochen. Dieses ist bei Ems und Weser bereits erfolgt und soll zeitnah auch bei der Elbe erfolgen. Bis Ende 2021 kann somit diese Maßnahmenplanung fristgemäß erarbeitet werden und deren Umsetzung beginnen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln