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FFH-Richtlinie und FFH-Gebiete

FFH-Gebiet 130: Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental

Die FFH-Richtlinie in Niedersachsen - ein Überblick

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie dient dazu, die biologische Vielfalt in Europa zu Erhalten. Für die Umsetzung wird ein vernetztes, staatenübergreifendes Schutzgebietssystem aus FFH-Gebieten zum Arten- und Lebensraumschutz aufgebaut. mehr

Von links oben im Uhrzeigersinn: Großes Mausohr, Zierliche Tellerschnecke, Dünentümpel auf Norderney FFH 01, Gelbbauchunke, Frauenschuh,Teutoburger Wald FFH 69 Bildrechte: M. Delpho, I. Richling, H.-J. Zietz, B. Trapp, D. Damschen

FFH-Gebiete in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es derzeit 385 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Sie dienen dem Schutz gefährdeter Lebensräume sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Die Auswahl der Gebiete konzentrierte sich auf die am besten geeigneten Gebiete zum Erhalt der Lebensraumtypen und Arten. mehr

Übersichtskarte FFH-Gebiete in Niedersachsen Bildrechte: NLWKN

Die einzelnen FFH-Gebiete

Zu jedem FFH-Gebiet in Niedersachsen gibt es detaillierte Informationen: Kurzbeschreibung, Fotos, Standarddatenbogen, Übersichtskarte, Sicherungsgebiete, Erhaltungsziele, Infos zum Management (Hinweise zu Arten und Lebensraumtypen, Maßnahmen-/Managementplanungen für das Gebiet) mehr

Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz

FFH-Lebensraumtypen

Um die Vielfalt an Lebensräumen in Europa zu erhalten, wurden über 230 natürliche und naturnahe Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse (LRT) definiert. Sie sind im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt. Mehr als 70 dieser Lebensraumtypen finden sich in Niedersachsen. mehr

Bildrechte: R. Linke, J. Fieber, H. Bellmann, A. Hartl

FFH-Arten

Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse werden FFH-Gebiete ausgewiesen. Diese Arten sind im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt. In Niedersachsen sind dies z. B. Teichfledermaus und Fischotter, Gelbbauchunke, Große Moosjungfer, Frauenschuh und Prächtiger Dünnfarn. mehr

Paragraph Bildrechte: grafolux & eye-server

FFH-Verträglichkeitsprüfung

Projekte und Pläne sind gemäß der §§ 34 und 36 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. mehr

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