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Fließgewässerentwicklung (FGE)


Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben der Fließgewässerentwicklung finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung - FGE) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 21 vom 25. Mai 2016.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.


Das Einreichen von Förderanträgen für Förderprojekte (mit Mitteln des ELER) ist zurzeit nicht möglich.

Die Frist für evtl. weitere Antragsverfahren wird zu gegebener Zeit auf dieser Seite bekannt gegeben.

Informationen zur Förderung von landesmittelfinanzierten Vorhaben finden Sie hier.


Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.

Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 des Zuwendungsantrages – abhängig vom Vorhaben – zu entnehmen.

Weitere Hinweise:
Mit der Umsetzung der Vorhaben soll im Jahre 2021 begonnen werden, sodass der Finanzierungsplan (vgl. Ziffer II. 7.1 und Ziffer II.7.2. des Zuwendungsantrages) und die entsprechende Kostenschätzung darauf abzustellen sind.

Für die Erstattung der förderfähigen Kosten im entsprechenden Kalenderjahr ist die Vorlage eines prüffähigen Auszahlungsantrages mit Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlicher Unterlagen wie vergaberechtliche Unterlagen (Vergabevermerk, Auftrags-/Absageschreiben etc.) und rechnungsbegründende Unterlagen (Originalrechnungen, Kopien von Kontoauszügen etc.) in zweifacher Ausfertigung erforderlich.

Bei Rückfragen hinsichtlich der korrekten und vollständigen Antragstellung können Informationen und Hinweise beim Fachgeschäftsbereich eingeholt werden (siehe untenstehenden Link: fachliche Ansprechpartner).


Zweck der Zuwendungen ist die landesweite Förderung der Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften durch geeignete Vorhaben i. S. des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms und der EG-WRRL, um so die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu stärken und das natürliche Erbe zu erhalten. Vorhaben an Gewässern und ihren Auen, die auch anderen fachlichen Zielen wie Hochwasserschutz oder Naturschutz dienen, oder die in Kombination mit anderweitigen Vorhaben zu solchen Zwecken durchgeführt werden, sind ausdrücklich erwünscht.

Besonderer Zweck der Zuwendungen für Vorhaben an kleinen und mittleren Fließgewässern (sog. kleine Vorhaben) ist die Ergänzung von überregional konzipierten Vorhaben zur Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit der niedersächsischen Gewässerlandschaft auf lokaler Ebene, um dadurch zur landesweiten Umsetzung der EG-WRRL i. S. der Zielerreichung des guten ökologischen Zustands oder Potenzials beizutragen. Die Förderung von Vorhaben erfolgt innerhalb der Gebietskulisse Fließgewässerentwicklung. Hierzu zählen das EG-WRRL-Gewässernetz Niedersachsen sowie diesbezüglich relevante unmittelbar einmündende Nebengewässer. Im Fall einer Beteiligung des ELER bezieht sich die Gebietskulisse nur auf das ländliche Gebiet i. S. des Programms zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums in Niedersachsen und Bremen 2014—2020 (PFEIL).

Gefördert werden insbesondere die nachfolgend genannten Vorhaben, soweit sie im Sinne des Zuwendungszweckes - auch im Hinblick auf die Qualitätskomponenten nach der EG-WRRL - der Verbesserung der Gewässerqualität dienen, sowie diesbezüglich begleitende Vor- und Nacharbeiten:

  • naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,

  • Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen als Beitrag zur Schaffung von Retentionsraum, zur Verbesserung des Wasserhaushaltes, zur Schaffung von auentypischen Elementen und zur Verminderung von Stoffeinträgen,

  • Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren,

  • sonstige erforderlichen Ausgaben, die im sachlichen Zusammenhang mit den vorgenannten Vorhaben stehen, wie

o Planungen (Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Genehmigungs- u. Ausführungsplanungen),

o Zweckforschungen (Langzeitbeobachtungen, Funktionskontrollen) und Einzelfalluntersuchungen (Datenerhebungen, Beweissicherungen),

o Erwerb von Grundstücken sowie Entschädigungs- oder Ablösezahlungen an Eigentümerinnen, Eigentümer, Inhaberinnen und Inhaber von bestehenden
Rechten,

o Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung, soweit sie der Umsetzung des Fließgewässerprogramms und der EG-WRRL dienen.

Zuwendungsfähig nach der vorgenannten Aufzählung sind auch kleinräumig konzipierte Projekte, die die Zielerreichung der EG-WRRL unter lokalen bzw. regionalen Gesichtspunkten unterstützen und eigenständige, in sich abgeschlossene, Vorhaben darstellen (kleine Vorhaben).

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.


Die Förderung von geeigneten Vorhaben der Fließgewässerentwicklung an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften.

(Weiterführende Infos s. Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften)


Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu dieser Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link:

fachliche Ansprechpartner

Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:

Ansprechpartner

Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

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