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Dümmer und Steinhuder Meer

Verordnung über den Gemeingebrauch


Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) ist die Verordnung, die umfassend die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten auf den beiden Seen regelt.

Beide Gewässer sind beliebte Erholungsräume, deren Basis eine faszinierende Natur und die Möglichkeit, Wassersport auszuüben, sind. Insbesondere diese beiden Interessen sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Die DStMVO lässt bestimmte Nutzungen zu, allen voran das Segeln, Surfen und Baden. In diesem Zusammenhang wird auch geregelt, ob bzw. welche Befähigungen man dafür braucht, welche Vorfahrtsregelungen gelten etc. Wer sich nicht sportlich betätigen möchte, kann z. B. Fahrten mit den traditionellen Auswanderern machen und die Regelungen der DStMVO dem "Kapitän" überlassen.

Vom 1. November eines Jahres bis zum 19. März (Steinhuder Meer) bzw. 31. März (Dümmer) des Folgejahres ist das Befahren der Seen nicht zugelassen, weil in dieser Zeit die Belange des Naturschutzes überwiegen. Der Dümmer und das Steinhuder Meer sind international bedeutsame Gebiete für Zug- und Rastvögel, die in dieser Zeit nicht gestört werden sollen.

Allerdings dürfen an beiden Seen Fahrzeuge ab dem 15. März gerüstet und bis zum 5. November abgerüstet werden. Außerdem darf der Dümmer ausnahmsweise bereits ab Gründonnerstag befahren werden, wenn dieser Tag im März liegt.

Die DStMVO vom 16.03.2007 sowie die Änderungsverordnungen vom 15.02.2008, 22.02.2011 und 15.02.2013 als verbindlich geltende Rechtsvorschriften sind unten eingestellt. Ebenso eine Lesefassung, die den aktuellen Stand der Vorschriften abbildet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Lesefassung kein amtliches Dokument darstellt und lediglich der besseren Übersicht dient.

Neben der DStMVO gibt es noch die DStMFührerscheinV. Diese Verordnung ist für die Berufsschiffer von Bedeutung, denn sie regelt, welche Qualifikation der Führer eines Fahrgastschiffes oder Auswanderers braucht.

Mehr Informationen zum Dümmer und zum Steinhuder Meer finden Sie hier.

Aktuelle Lesefassung der Verordnung mit Anlagen

(nicht vollständig barrierefrei)

Verordnungen

(nicht vollständig barrierefrei)

Dümmer mit Flusseinlauf der Hunte

Dümmer mit Flusseinlauf der Hunte

Prüfungsfragebögen Auswanderer

Befähigungszeugnis B

(nicht vollständig barrierefrei)

  Verhalten unter besonderen Umständen
(PDF, 0,03 MB)

  Führung eines Fahrzeuges
(PDF, 0,03 MB)

  Kenntnisse in Streckenkunde
(PDF, 0,08 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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