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Landschaftsprogramm

Das Landschaftsprogramm wird von der obersten Naturschutzbehörde (Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz) für den Bereich des Landes ausgearbeitet und fortgeschrieben ( § 10 BNatschG / § 3 NNatSchG).

Das auf einen Landtagsbeschluss am 22.01.2014 hin neu aufgestellte Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde am 30.11.2021 von der Landesregierung beschlossen. Das Programm stellt die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar. Es enthält insbesondere Aussagen über geschützte, schutzwürdige und schutzbedürftige Teile von Natur und Landschaft, über schutzbedürftige wild lebende Tier- und Pflanzenarten, über die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, über die Nutzbarkeit der Naturgüter sowie über die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.

Die Erarbeitung erfolgte in Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden sowie den für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, den Bodenschutz und den Klimaschutz zuständigen Landesdienststellen.

Das Landschaftsprogramm mit seinen Anhängen finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.
LOGO Landschaftsprogramm Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Alexander Harms

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3017
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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