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Wiederherstellung der Hochwasserschutzfunktion des Wehres bei Wehningen - Ersatzneubau der Hochwasserschutz- und Wehranlage mit Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Ersatzneubau der Straßenbrücke im Zuge der B 195 -

Die Planunterlagen liegen vom 11.10.2023 bis 10.11.2023 in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie beim Amt Dömitz-Malliß zur Einsicht aus.


Das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Lüneburg - Geschäftsbereich 1, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2d, 21339 Lüneburg, hat mit Schreiben vom 07.09.2023 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gem. den §§ 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sowie § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils gültigen Fassung beantragt.

Die beantragte wasserbauliche Anlage ist im Bestand mit der Straßenbrücke in einem Bauwerk untrennbar miteinander verbunden, somit beeinflussen sich die Baumaßnahmen der Wehr- und Hochwasserschutzanlage und der Straßenbrücke gegenseitig und sind daher gem. § 78 VwVfG in einem Planfeststellungsverfahren zusammenzufassen. Die wasserwirtschaftlichen Anlagenteile berühren einen größeren Kreis öffentlich-rechtlicher Beziehungen, weshalb sich Zuständigkeit und Verfahren nach den entsprechenden wasserrechtlichen Rechtsvorschriften richtet. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist mithin gem. § 78 VwVfG, § 129 Abs. 1 Nr. 1 NWG i. V. m. § 1 Nr. 6 lit. a), bb) ZustVO-Wasser der NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6 - wasserwirtschaftliche Zulassungen, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg.

Das im Jahr 1974 errichtete Wehr Wehningen reguliert einerseits den Wasserstand in der Löcknitz, andererseits hat die Anlage die Aufgabe, das stromaufwärts bis nach Brandenburg reichende Einzugsgebiet der Löcknitz vor Elbe-Hochwässern zu schützen. Eine in die Anlage integrierte Brückenplatte überführt die Bundesstraße B 195 über die Löcknitz. Das Elbehochwasser im Jahr 2013 wies Wasserstände auf, die im Bereich der Wehranlage Wehningen in der Vergangenheit noch nicht vorgekommen sind. Der Bemessungswasserstand des Wehres wurde dabei deutlich überschritten. Durch kurzfristig eingeleitete Havarie-Sicherungsmaßnahmen konnten eine Überströmung des Wehres und das Totalversagen der Anlage verhindert werden. Die Verschlussbauteile und deren Auflager wurden jedoch z. T. stark beschädigt.

Die Wehranlage Wehningen soll so umgebaut werden, dass die bestehenden Schäden beseitigt werden und die Anlage an den aktuellen Bemessungswasserstand sowie die aktuellen rechtlichen technischen Anforderungen angepasst wird (z. B. Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der doppelten Deichsicherheit, u. a.). Als Vorzugsvariante wurde die Herstellung von zwei getrennten Bauwerken für den Hochwasserschutz und die Wehranlage erarbeitet. Hierbei ist oberstrom der Brücke der B 195 das Wehr mit der Fischaufstiegsanlage und unterstrom die Hochwasserschutzanlage vorgesehen. Aufgrund einer Gefährdung durch Spannungsrisskorrosion im Überbau der Bestandsbrücke ist deren Instandsetzung erforderlich. Während der Straßensperrung infolge der Baumaßnahmen an der Brücke wird der Verkehr der B 195 über eine Behelfsumfahrung geleitet.

Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind neben Kohärenzsicherungsmaßnahmen auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten.

Der Planungsraum befindet sich südöstlich der Ortschaft Wehningen in der Gemeinde Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg, Niedersachsen. Im Nordwesten wird der Planungsraum durch den Schlosspark Wehningen begrenzt, im Norden von dem höher gelegenen Gelände oberhalb der Löcknitz-Verwallung, im Osten von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern nahe der Ortschaft Rüterberg und südwestlich durch die Elbe. Das Vorhaben wirkt sich insgesamt im Bereich Amt Neuhaus und Amt Dömitz-Malliß aus.

Von dem Vorhaben können Grundstücke in den u. g. Kommunen, in denen die Planunterlagen ausgelegt werden, betroffen sein.

Beim Vorhabenstandort handelt es sich um einen naturschutzfachlich sehr bedeutenden Bereich (Natura 2000-Gebiete, Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue). Daher hat sich der Vorhabenträger dazu entschieden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den untenstehenden Planunterlagen zu entnehmen.

Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.

Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 11.10.2023 bis 10.11.2023 (jeweils einschließlich) bei der Gemeinde Amt Neuhaus und beim Amt Dömitz-Malliß zur Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG in Verbindung mit § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 11.12.2023 (einschließlich) Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens (§ 18 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UVPG) und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei

• der Gemeinde Amt Neuhaus, OT Neuhaus, Am Markt 4, 19273 Amt Neuhaus

• und dem Amt Dömitz-Malliß, Slüterplatz 2, 19303 Dömitz

• oder dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg,

einreichen bzw. erheben. Äußerungen und Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Dasselbe gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen.

Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen zur Auslegung sowie der Antrag mit den Planunterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum gem. § 27 a Abs. 1 VwVfG zusätzlich im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Wehranlage Wehningen“ eingeben) eingesehen werden.

Den Bekanntmachungstext finden Sie außerdem hier in der Informationsspalte auf der rechten Seite.

Außerdem wird der Bekanntmachungstext zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Amt Neuhaus unter www.amt-neuhaus.de sowie des Amtes Dömitz-Malliß unter www.amtdoemitz-malliss.de veröffentlicht.

Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG, § 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).

  Bildrechte: Bildrechte: Planungsgemeinschaft KREBS+KIEFER/IRS Stahlwasserbau im Auftrag des NLWKN/NLStBV

Visualisierung Wehr Wehningen Vogelperspektive

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dorothea Klein

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