NLWKN Niedersachsen klar Logo

LNG-Terminal Wilhelmshaven - FSRU Wilhelmshaven GmbH

WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS FÜR DIE EINLEITUNG VON ABWASSER AUS DEM BETRIEB EINER FSRU IN DIE JADE VOR WILHELMSHAVEN ERTEILT


Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen.

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH hat beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das o. g. Vorhaben gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12 und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV und den §§ 5, 7 und 10 LNGG beantragt.

Am Standort Voslapper Groden Nord 2 in Wilhelmshaven plant die Antragstellerin den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU), also einer stationären schwimmenden Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG), mit einer Regasifizierungskapazität von bis zu 5 Mrd. Nm³ pro Jahr.

Der NLWKN – Direktion hat der Firma FSRU Wilhelmshaven GmbH mit Bescheid vom 6. 3. 2024 die wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt, Abwasser aus dem Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) in die Jade vor Wilhelmshaven einzuleiten.

Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zu informieren. Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie ab dem 4. 4. 2024 in der nebenstehenden Infospalte.

Jeweils eine Ausfertigung des gesamten Erlaubnisbescheides liegt in der Zeit vom 4. 4. bis einschließlich 17. 4. 2024 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten zur Einsicht aus:

— Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Zimmer 408,

montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr,

freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr,

Ansprechpartner: Herr Stender, Tel. 0441 95069-182,

E-Mail-Adresse: gb6-bs-poststelle@nlwkn.niedersachsen.de;

— Gemeinde Butjadingen, Rathaus, Butjadinger Straße 59, 26969 Butjadingen-Burhave, Erdgeschoss, Zimmer 1,

montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr,

donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr,

Ansprechpartner: Herr Segebrecht, Tel. 04733 89-35,

E-Mail-Adresse: bauleitplanung@gemeinde-butjadingen.de;

— Gemeinde Wangerland, Rathaus, Helmstedter Straße 1, 26434 Hohenkirchen, Zimmer 203,

montags, dienstags und freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr,

mittwochs geschlossen,

donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 17.00 Uhr,

Ansprechpartnerin: Frau Lunscken, Tel. 04463 989 116,

Ansprechpartner: Herr Waldau, Tel. 04463 989 144;

— Stadt Wilhelmshaven, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Foyer des Technischen Rathauses,

montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.30 Uhr,

freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.30 Uhr,

Ansprechpartner: Herr Klebba, Tel. 04421 16-2628,

E-Mail-Adresse: torsten.klebba@wilhelmshaven.de



Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis finden Sie in der nebenstehenden Infospalte.


Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Der Tätigkeit der FSRU Wilhelmshaven GmbH ist kein BVT-Merkblatt zuzuordnen.

  Bildrechte: Excelerate Energy, Inc.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Darstellung der FSRU

Bekanntmachungstext

 
(0,11 MB)

Erlaubnis

 
(1,12 MB)

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln