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Anforderungen aus der WRRL für Fließgewässer und Seen

1. Ziele
Die Gewässer als Ökosystem zu schützen, dauerhaft zu verbessern und Verschlechterungen zu vermeiden, sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (vgl. Artikel 4 der Richtlinie). Laut der WRRL ist ein guter ökologischer und chemischer Zustand für die natürlichen Gewässer oder ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemische Zustand für die künstlichen und erheblich veränderten Gewässer herzustellen. Die WRRL sieht vor, diese Ziele bis 2015 bzw. 2021 oder spätestens bis 2027 zu erreichen sind.

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Ilmenau


Zu den Oberflächengewässern zählen neben den Fließgewässern und Seen, auch die Übergangs- und Küstengewässer. Erläuterungen zu den Übergangs- und Küstengewässern finden Sie unter dem gleichnamigen Navigationspunkt.

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Dümmer

Der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial
Mit der WRRL ist die Zusammensetzung der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt zum Kriterium der ökologischen Bewertung geworden. Die so genannten biologischen Qualitätskomponenten sind als Indikatoren für die Einstufung des ökologischen Zustandes und des ökologischen Potenzials bei Oberflächengewässern heranzuziehen. Zu den biologischen Qualitätskomponenten zählen Fische, Makrozoobenthos, Makrophyten und Phytobenthos sowie Phytoplankton

Neben der Bewertung der Gewässer anhand der biologischen Qualitätskomponenten sind ergänzend auch hydromorphologische sowie chemische und allgemeine physikalisch-chemische Komponenten wie z.B. die Gewässerdurchgängigkeit und die Temperatur zu betrachten. Die Betrachtung dieser verschiedenen, das Gewässer prägenden Merkmale ermöglicht eine fachlich fundierte Aussage zum Zustand bzw. Potenzial des Gewässers. Insgesamt gibt es fünf Einstufungen für den Zustand und vier für das Potenzial.

"Auf der Internetseite www.gewaesser-bewertung.de stellen das Umweltbundesamt und die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser aktuelle Informationen über die ökologische Bewertung von Fließgewässern, Seen, Übergangsgewässern und Küstengewässern bereit. Auf den Seiten werden für die verschiedenen Gewässerkategorien die Bewertungsgrundlagen, wie Gewässertypologie und Gewässertypenkarten sowie die Verfahrensbeschreibungen für die biologischen und unterstützenden Qualitätskomponenten erläutert."

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Der gute chemische Zustand
Gleichwertig neben dem ökologischen Zustand der Gewässer steht der chemische Zustand im Fokus. Erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen können zu akuter und chronischer Toxizität bei der aquatischen Fauna und zur Akkumulation von Schadstoffen in den Ökosystemen führen.Die Europäische Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen die Vorgaben zu den zu untersuchenden Stoffen und die für die Stoffe geltenden Umweltqualitätsnormen, daher sind nicht alle Vorgaben dazu abschließend in der WRRL geregelt. Die Richtlinie 2455/2001/EG nennt 33 prioritäre Stoffe bzw. Stoffgruppen. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2013/39/EU zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf Prioritäre Stoffe wurde die erste Prüfung der Liste Prioritärer Stoffe bekannt gegeben. Die Prioitären Stoffe bilden den Anhang X der WRRL und wurden mit entsprechenden Umweltqualitätsnormen festgelegt. Die aktuellen Vorgaben sind in der Anlage 8, Tabelle 1 "Stoffe des chemischen Zustandes" in der neuen Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer aufgeführt.

Bei der Bewertung des chemischen Zustandes gibt es zwei Einstufungen:

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2. Umsetzung
Umgesetzt ist die WRRL in Deutschland über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV). Ergänzend zu den rechtlichen Grundlagen gibt es verschiedene von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser veröffentlichte Arbeitsmaterialien zur Umsetzung der WRRL. Die Materialien sind unter folgenden Links auf der Internetplattform "Wasserblick" zu finden: www.wasserblick.net/servlet/is/142651/ und www.wasserblick.net/servlet/is/42489/ .

Aus diesen Grundlagen ergeben sich die Aufgaben zur Umsetzung der WRRL:

Beschreibung der Gewässer
Ein Gewässer wird auf vielfache Weise durch die Landschaft, die es durchfließt, aus der es seinen Zustrom an Wasser erhält und an vom Wasser mitgeführten Stoffen geprägt. Daher werden die Gewässer hinsichtlich geologischer, morphologischer und hydrologischer Charakteristika in verschiedene Fließgewässer- und Seentypen unterscheiden.

Festlegung der typspezifischen Referenzbedingungen
Mit Hilfe des Gewässertyps werden die typspezifischen Referenzbedingungen, an den sich der aktuelle Zustand messen lassen muss, ermittelt. Die Referenzbedingungen bilden weitgehend die natürlichen Verhältnisse, d.h. den sehr guten ökologischen Zustand, ab. Sie sind gleichzusetzen mit dem Leitbild, das den naturnahen, überwiegend anthropogen unbeeinflussten Zustand des betrachteten Gewässertyps beschreibt.

Ermittlung der Belastungen
Um beurteilen zu können, ob die Gewässer die Ziele der WRRL erreichen können, ist auch zu ermitteln, welche signifikanten Belastungen auf die Gewässer wirken. Es werden folgende anthropogene Belastungsquellen für Oberflächengewässer unterschieden:

- Punktquellen

- diffuse Quellen

- Wasserentnahmen

- Abflussregulierung und morphologische Veränderungen sowie

- sonstige anthropogene Auswirkungen

Die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen geben einen guten Überblick über aktuelle Fragestellungen und Schwerpunkte zu den auf die Gewässer wirkenden Belastungen.

Überwachung des ökologischen und chemischen Zustandes

Über das Monitoring wird regelmäßig der ökologische und chemische Zustand der Gewässer überprüft. Weitere Informationen finden Sie dazu unter dem Navigationspunkt Monitoring .

Ermittlung und Darstellung des Zustandes der Fließgewässer und Seen
Die Bewertung der Gewässer beruht auf laufend erhobenen Daten aus den Messprogrammen. Alle sechs Jahre werden die Ergebnisse in den Bewirtschaftungsplänen für die Flussgebiete veröffentlicht. Auf den festgestellten Belastungen und den Bewertungsergebnissen aufbauend werden Maßnahmen festgelegt und es wird abgeschätzt, ob die Gewässer die Ziele der WRRL fristgerecht erfüllen oder ob Fristverlängerungen und Ausnahmen angemeldet werden müssen.

Die Ergebnisse, die im ersten Bewirtschaftungsplan 2009 veröffentlicht wurden sind im Rahmen des zweiten Bewirtschaftungsplans 2015 aktualisiert und fortgeschrieben worden und finden Sie in den Niedersächsischen Beiträgen zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen 2015 bis 2021 unter diesem Link und im Kartendienst Wasserrahmenrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Regionale Karten mit den Bewertungsergebnissen finden Sie auf den Internetseiten der Bearbeitungsgebiete. Die niedersächsischen Bearbeitungsgebiete finden Sie jeweils auf den Seiten der Flussgebietseinheiten Elbe, Ems, Rhein und Weser. Auf den Seiten der Bearbeitungsgebiete sind auch die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für prioritäre Gewässer eingestellt. In den Wasserkörperdatenblättern werden:

  • der Ist-Zustand des Wasserkörpers,
  • die auf den Wasserkörper einwirkenden Belastungen und Zustandsbewertungen,
  • für Schwerpunktgewässer zusätzlich die Auswertung der Detailstrukturkartierung sowie
  • die sich daraus ergebenden Defizite bei den Qualitätskomponenten dokumentiert.
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Oberflächenwasserkörper

Rechtliche Vorgaben

(nicht vollständig barrierefrei)

  Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV)
(PDF, 0,43 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
N.N.

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-168

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