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Informationsveranstaltungen zum Sachstand der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie 2019

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Wilfried Seemann von der NLWKN-Betriebsstelle Verden informierte am 21. November in Oldenburg über die Änderungen im zweiten Bearbeitungszyklus und die aktualisierten Gefahren- und Risikokarten (Bild: NLWKN).

In drei Informationsveranstaltungen in Bad Fallingbostel (07.11.2019), Hildesheim (12.11.2019) und Oldenburg (21.11.2019) informierte der NLWKN im November 2019 die betroffenen Fachbehörden, Kommunen und Verbände in Niedersachsen über die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Der NLWKN hat die im ersten Zyklus bestimmten Risikogewässer- und Abschnitte im jetzigen zweiten Zyklus aktualisiert, sodass nunmehr 42 Gewässer mit erhöhtem Hochwasserrisiko identifiziert sind. Diese wurden Ende März 2019 an die EU gemeldet und im Nds. Ministerialblatt am 08.05.2019 veröffentlicht. Für diese Risikogebiete sind bis Ende 2019 neue Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen, die Anfang nächsten Jahres auch im Internet zu finden sind. Auf Grundlage der Karten sind bis Ende 2021 für alle Risikogebiete flussgebietsweite Risikomanagementpläne aufzustellen.

Bei den Informationsveranstaltungen wurde vorgestellt, was sich im zweiten Zyklus bei der Aktualisierung der Risikogewässer- und Abschnitte sowie bei der Kartendarstellung im Vergleich zum ersten Zyklus geändert hat. Zum Beispiel hat das HQextrem mit der Novellierung des WHG im Hinblick auf die „Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten“ (§ 78 b WHG) rechtliche Relevanz bekommen. Da es beim Hochwasserrisikomanagement nicht allein um die Dokumentation möglicher Überschwemmungsgebiete geht, sondern auch um konkrete Hochwasserschutz-Projekte, standen diese im zweiten Vortrag der Veranstaltung im Mittelpunkt. Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden als Bestandteil der Hochwasserrisikomanagement-Pläne an die EU gemeldet. Das bedeutet konkret: Kommunen oder Unterhaltungsverbände werden vom NLWKN aufgefordert, in nächster Zeit Hochwasserschutzmaßnahmen über eine Online-Plattform an den NLWKN zu melden. Neben dem technischen Hochwasserschutz (zum Beispiel dem Bau von Deichen oder Rückhaltebecken) geht es dabei insbesondere auch um vorsorgende Maßnahmen wie die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes in Bauleitplänen oder die Einrichtung bzw. Verbesserung von kommunalen Warn- und Informationsdiensten.

Die Akteure aus der Praxis kamen auch selbst zu Wort:

  • In Oldenburg berichtete Prof. Dr. Helge Bormann von der Jade Hochschule von seinen Erfahrungen aus regionalen und internationalen Projekten zur Hochwasservorsorge in Küstengebieten.

  • In Hildesheim schilderten Stefan Frühmark vom THW und Matthias Mühlenhoff von der Feuerwehr Rinteln anschaulich und praxisnah die Einführung eines Hochwasserschutzkonzeptes in der Stadt Rinteln, von der Idee bis zur konkreten Umsetzung.

  • In Bad Fallingbostel zeigte Clemens Löbnitz vom Aufgabenbereich Planung und Bau des NLWKN in Lüneburg auf, wie die Gemeinschaftsaufgabe Hochwasserschutz von verschiedenen Akteuren in den Landkreisen Lüneburg und Harburg umgesetzt wird.

Abschließend wurde vom Ministerium ein Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten im Hochwasserschutz gegeben.

Die Vorträge und andere Informationen zum Download finden Sie in der Info-Spalte rechts dieser Seite.



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Heiner Harting, Leiter der NLWKN-Betriebsstelle Verden, diskutierte am 7. November in Bad Fallingbostel mit Teilnehmern der Veranstaltung die neuen Erkenntnisse. (Foto: NLWKN)
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Auch in Hildesheim informierten sich zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Institutionen über den Bearbeitungsstand der HWRM-Richtlinie.
Dokumente zum Download

(nicht vollständig barrierefrei)

  Maßnahmentypenkatalog
(PDF, 0,82 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Sandra Lucas

NLWKN Verden
Bürgermeister-Münchmeyer-Str. 6
D-27283 Verden
Tel: +49 (0)4231/882-132

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