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EU fordert verstärkte Vergabeprüfung

EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch die Bewilligungsstelle des NLWKN. Der bisherige Umfang der Verwaltungskontrolle ist nicht mehr ausreichend, nachdem diverse Prüfungen der EU-Kommission einerseits Vergabefehler, andererseits Defizite im Kontrollsystem zur Ermittlung solcher Vergabefehler ergeben haben. Die EU-Kommission hat daher Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen (= Sanktionen) bei Vergabeverstößen verabschiedet. Diese Leitlinien beschreiben 25 Kategorien von Unregelmäßigkeiten wie z.B. fehlende Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung oder Nichteinhaltung von Fristen, mit Berichtigungssätzen von 5% bis max. 100%. Die vollständige Liste der Finanzkorrekturen kann der Datei „Leitlinien ….“ entnommen werden (siehe Infospalte).

Zudem ist eine Prüfung einer durchgeführten Vergabe nur dann möglich, wenn insbesondere die vorzulegenden Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind. Zu diesen Unterlagen gehören die Kostenschätzung, die Veröffentlichung oder die Bekanntmachung des Ausschreibungstextes, das Submissionsprotokoll, der Preisspiegel, der Vergabevermerk und die Auftragserteilung. Wichtig ist, die Abläufe und Entscheidungen des Vergabeverfahrens im Detail zu dokumentieren.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie rechts in der Infospalte.

Einen praktischen Leitfaden der Europäischen Kommission zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei Projekten, die aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden, finden Sie hier.
Er soll als nützliche Hilfestellung dienen, hat aber keinen rechtsverbindlichen Charakter (siehe auch den Haftungsausschluss auf Seite 2).

Hier können Sie die Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen downloaden. (nicht vollständig barrierefrei)

  Leitlinien 2019-05
(PDF, 0,80 MB)

Hinweise und Vordrucke zur Erstellung eines Vergabevermerks finden Sie (Auftraggeber außerhalb des § 98 GWB) hier (nicht vollständig barrierefrei):

  Vergabevermerk VOB
(PDF, 0,04 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

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