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Küsten- und Inselschutz

Im Küstenland Niedersachsen spielen die Schutzwerke auf den Inseln und auf dem Festland eine wichtige Rolle für die Sicherheit der Bevölkerung. Gleichzeitig sind die Küste, die Inseln und das Wattenmeer ein Naturraum von höchstem Wert, der dementsprechend in weiten Teilen unter Schutz gestellt ist. In den deich- und wasserrechtlichen Zulassungsverfahren gilt es, eine angemessene Balance zwischen den Sicherheits- und Nutzungsinteressen der Bevölkerung und dem Schutz der Naturräume herzustellen. Insbesondere das Nds. Deichgesetz (NDG) stellt hierfür die wichtigsten Rechtsgrundlagen bereit.

Unsere Aufgaben im Bereich des Küsten- und Inselschutzes sind im Wesentlichen:

  • Entscheidungen zur Umgestaltung eines Küstengewässers,
  • Entscheidungen zur Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen in und am Küstengewässer,
  • Zulassungsverfahren für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Änderung von Hauptdeichen, Hochwasserdeichen, Sperrwerken und Schutzdeichen,
  • Widmung und Entwidmung von Deichen, Schutzdünen und Sperrwerken,
  • Ausnahmegenehmigung für die Benutzung von Deichen, Schutzdünen, die vom Land oder vom Bund zu unterhalten sind,
  • Erteilung der Erlaubnisse für die Anlage, Änderung oder Beseitigung besonderer Bauwerke innerhalb der Grenzen von Deichen, die vom Land oder vom Bund zu unterhalten sind.

Dünen, Salzwiesen und die vorgelagerten Watten und Sandbänke der Ostfriesischen Inseln (hier: Baltru

Baltrum

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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