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RWE Generation SE - Neue wasserrechtliche Erlaubnis

Wasserrechtliches Zulassungsverfahren


Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, hat die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und § 10 WHG i. V. m. § 2 IZÜV beantragt.

Gegenstand der vorliegenden Erlaubnisanträge ist die Entnahme von bis zu 23 979 000 m³/a Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und die Einleitung von betrieblichem Abwasser bis zu einer Höhe von 1 084,4 l/s bzw. 11 289 235 m³/a sowie Drän- und Sumpfwasser und Niederschlagswasser, das auf dem Einzugsgebiet der Flächen anfällt, in die Ems. Die Entnahmestelle befindet sich im Dortmund-Ems-Kanal bei km 141,42 am rechten Ufer. Die Einleitungsstelle befindet sich in der Ems bei km 86,30 am rechten Ufer. Die beantragten Gewässerbenutzungen sind durch den Betrieb einer neu zu errichtenden Wasserstofferzeugungsanlage und eines wasserstoffbetriebenen Gasturbinenkraftwerks am Standort Lingen der RWE Generation SE und die damit verbundenen Zweck- und Benutzungsänderungen des Bestandswasserrechts des Gaskraftwerks Emsland der RWE Generation SE erforderlich.

Nach § 4 IZÜV, § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der 9. BImSchV wird ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Verfahrens ist gemäß § 1 Nr. 1 ZustVO-Wasser der NLWKN.

Das Genehmigungsverfahren wird hiermit gemäß § 4 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Den Bekanntmachungstext finden Sie in der Info Spalte.

Bildrechte: RWE Generation SE

Luftbild Gaskraftwerk Emsland (Lingen / Ems)

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