RWE Generation SE - Neue wasserrechtliche Erlaubnis
Wasserrechtliches Zulassungsverfahren
Die RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen, hat die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 4 und § 10 WHG i. V. m. § 2 IZÜV beantragt.
Gegenstand der vorliegenden Erlaubnisanträge ist die Entnahme von bis zu 23 979 000 m³/a Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal und die Einleitung von betrieblichem Abwasser bis zu einer Höhe von 1 084,4 l/s bzw. 11 289 235 m³/a sowie Drän- und Sumpfwasser und Niederschlagswasser, das auf dem Einzugsgebiet der Flächen anfällt, in die Ems. Die Entnahmestelle befindet sich im Dortmund-Ems-Kanal bei km 141,42 am rechten Ufer. Die Einleitungsstelle befindet sich in der Ems bei km 86,30 am rechten Ufer. Die beantragten Gewässerbenutzungen sind durch den Betrieb einer neu zu errichtenden Wasserstofferzeugungsanlage und eines wasserstoffbetriebenen Gasturbinenkraftwerks am Standort Lingen der RWE Generation SE und die damit verbundenen Zweck- und Benutzungsänderungen des Bestandswasserrechts des Gaskraftwerks Emsland der RWE Generation SE erforderlich.
Gemäß § 4 IZÜV, § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG sowie den §§ 9, 10 und 14 bis 19 der 9. BImSchV wird ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Verfahrens ist gemäß § 1 Nr. 1 ZustVO-Wasser der NLWKN
Das öffentliche Beteiligungsverfahren, in Form der Auslegung der Antragsunterlagen, ist abgeschlossen. Da die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen, findet gem. § 4 IZÜV i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 der 9. BImSchV der Mittwoch, den 21. 6. 2023, anberaumte Erörterungstermin nicht statt.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in der Entscheidungsfindung berücksichtigt, sofern sie für die Prüfung der Erlaubnis von Bedeutung sind.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie in der Infospalte.
Luftbild Gaskraftwerk Emsland (Lingen / Ems)
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