Sachverständige
Sachverständige nach § 16 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) vom 17. Dezember 1997, Nds. GVBl. S. 549 und folgende sind solche Personen, die von zugelassenen Organisationen für die Prüfung von Anlagen nach der VAwS bestellt sind.
Da die Zulassung länderübergreifend gültig ist, ist jeweils nur eine Zulassung pro Organisation erforderlich. In Niedersachsen ist hierfür der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz zuständig. Die Zulassung erfolgt in einem förmlichen Verfahren. Einzelheiten hierzu sind in der folgenden Broschüre zusammengefaßt:
Grundsätze für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen nach § 16 VAwS - Merkblatt -
Weitere Informationen zum Merkblatt (inkl. Bestellmöglichkeiten) siehe:
Veröffentlichungen zum Themenbereich Wassergefährdende Stoffe
Die Liste aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Sachverständigen-Organisationen wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen geführt und kann hier eingesehen werden.
Über das Verfahren der Bestellung von Personen zu Sachverständigen informieren die jeweiligen Sachverständigen-Organisationen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
07.07.2008
zuletzt aktualisiert am:
20.12.2022
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
NLWKN Hannover-Hildesheim
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-144
Fax: +49 (0)5121- 509 - 196