NLWKN Niedersachsen klar Logo

LIFE-Projekt „RePeat“

– Restoration of Peatlands in the Hannover Region –

Kontaktpersonen

Aktuelles

Das LIFE+ Projekt „Hannoversche Moorgeest“ nähert sich einem erfolgreichen Ende. Das Land Niedersachsen und die Region Hannover sind sich einig: Der moorreiche Norden der Region Hannover bedarf weiterer Aufmerksamkeit und weiterer Projekte zur Erstinstandsetzung entwässerter Moore. Folglich bemühten sich das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sowie die Region Hannover um eine erneute Förderung über das EU-Förderinstrument LIFE.

Mit Erfolg – die EU-Kommission gibt grünes Licht und schickt das Projekt LIFE „RePeat“ ab dem 01.01.2026 in seine zehnjährige Projektlaufzeit. 34 Millionen Euro stehen dem Projekt seitens der Projektträger und der EU-Kommission insgesamt zur Verfügung. Die EU-Förderung umfasst rund zehn Millionen Euro. Weitere zwölf Millionen Euro stellen das Land Niedersachsen und die Region Hannover jeweils bereit.

Logoreihe  
Das Altwarmbüchener Moor bietet viel Potential, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen   Bildrechte: M. Hollenbach
Das Altwarmbüchener Moor bietet viel Potential, die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen.

Die drei Teilgebiete Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor und Trunnenmoor sind nicht nur Naturschutzgebiete nach nationalem Recht, sondern tragen als Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auch einen europaweiten Schutzstatus. Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der gebietsspezifischen Managementpläne zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Arten und Lebensräume der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (s. Managementpläne Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor, Trunnenmoor).

Die drei Moorgebiete wurden über viele Jahrzehnte entwässert. Viele dieser Entwässerungsstrukturen sind auch heute noch wirksam. Daher hat die Wiederherstellung naturnaher Moorwasserstände durch Regenwasserrückhalt höchste Priorität, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Moorentwicklung zu schaffen. Außerhalb der Moorgebiete werden ergänzend punktuelle Maßnahmen für den Amphibienschutz realisiert. Hier stehen die in der FFH-Richtlinie geschützten Arten Kammmolch, Moorfrosch und Knoblauchkröte im Fokus.

Die Hauptverantwortung für das Projekt liegt erneut beim Umweltministerium. Der NLWKN wird in Zusammenarbeit mit der Region Hannover die Umsetzung steuern und abwickeln. Zur Herstellung der Flächenverfügbarkeit sind projektbegleitend drei Flurbereinigungsverfahren geplant. Die Federführung hierfür liegt beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser.

Projektkulisse   Bildrechte: NLWKN
Projektkulisse

Die Projektgebiet zur Herstellung naturnaher Moorwasserstände

  • Gesamtgebietsgröße: 1.840 ha
  • Teilgebiet 1 - Altwarmbüchener Moor
    Fläche: 1.226 ha
    Schutzstatus: FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet HA 044 Altwarmbüchener Moor (Schutzgebietsverordnung)
  • Teilgebiet 2 - Rehburger Moor
    Fläche: 447 ha
    Schutzstatus: FFH-Gebiet, 198 ha Naturschutzgebiet HA 114 Bieförthmoor (Schutzgebietsverordnung), 249 ha Landschaftsschutzgebiet H 002 Schneerener Berg - Eisenberg (Schutzgebietsverordnung)
  • Teilgebiet 3 - Trunnenmoor
    Fläche: 171 ha
    Schutzstatus FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet HA 047 Trunnenmoor (Schutzgebietsverordnung)
  • FFH-Lebensraumtypen: Fläche: 725 ha, darunter: Moorwälder, entwässerte Hochmoore, offene Hochmoore, nährstoffarme Stillgewässer, Schneidenriede
  • Emissionen Treibhausgase aktuell: ca. 41.500 t CO2 Äq/a
Birken-Kiefern-Moorwald im Altwarmbüchener Moor   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Birken-Kiefern-Moorwald im Altwarmbüchener Moor
Besenheide im Rehburger Moor   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Besenheide im Rehburger Moor
Übergangsmoor mit Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen im Trunnenmoor   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Übergangsmoor mit Wollgras-Torfmoos-Schwingrasen im Trunnenmoor

Warum sollen Moore nass sein?

„Moore sind Superhelden“, wenn sie nass genug sind, dass Torfmoose wachsen und langfristig CO2 binden können. Hierfür sind Wasserstände zwischen 5 und 10 cm unter der Geländeoberkante optimal. Sind diese langfristig eingestellt, können Moore nicht nur einen großen Beitrag zum Arten- und Biotopschutz sowie zum Klimaschutz leisten, sondern auch maßgeblich zur Grundwasserneubildung und zum Hochwasserschutz beitragen.

Weite Teile des Altwarmbüchener Moors, des Rehburger Moors und auch des Trunnenmoors wurden über viele Jahrzehnte zur Torfgewinnung oder zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung entwässert. Das hat zur Austrocknung und Mineralisierung der Torfe und somit zu erhöhten CO2-Emissionen geführt. Moortypische geschützte Arten und ihre Lebensräume sind in ihrem Bestand immer weiter zurückgegangen. Damit drohen die von der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) geschützten Arten und Lebensräume zu verschwinden. Diesem Prozess soll nun aktiv entgegengewirkt werden.

Niedersachsen trägt eine besondere Verantwortung für das stark gefährdete Ökosystem Moor, denn hier finden sich bundesweit die meistern Hochmoore. Für die drei FFH-Gebiete liegen bereits Managementpläne aus dem Jahr 2021 vor (s. Managementpläne der Region Hannover (PDF) für Altwarmbüchener Moor, Rehburger Moor, Trunnenmoor). Darin sind nicht nur verbindliche Erhaltungs- und Entwicklungsziele für jedes FFH-Gebiet formuliert, sondern auch erste Maßnahmenvorschläge zur Erreichung der Ziele. Für die konkrete Planung der Moorrenaturierung bedürfen die Managementpläne allerdings einer Verfeinerung und vor allem einer Abstimmung auf lokale Interessen und Zwangspunkte.


Kontaktpersonen

- Allgemeine Fragen: Thomas Kutter (NLWKN), Mail an Thomas Kutter , Tel: 0511/3034-3352

- Kontakt für Flächeneigentümerinnen und -eigentümer bei Verkaufsinteresse:

1) Freihändiger Verkauf:

2) Flurbereinigungsverfahren


Logo   Bildrechte: NLWKN
Torfmoose und Moosbeere   Bildrechte: S. Brosch

Torfmoose und Moosbeere

Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) - eine streng geschützte Art (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat

Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis)

Rosmarinheide, Moosbeere   Bildrechte: LK Nienburg

Rosmarinheide, Moosbeere

Moorfrosch - eine streng geschützte Art (Anhang IV der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat

Moorfrosch

Rundblättriger Sonnentau   Bildrechte: S. Brosch

Rundblättriger Sonnentau

Thomas Kutter   Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Thomas Kutter

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3352

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln