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Geschäftsbereich 2 - Planung und Bau

Die Tätigkeiten des Geschäftsbereichs „Planung und Bau“ gehören seit Gründung des NLWKN zu dessen Kernaufgaben und haben sich aus der Wasserwirtschaft bis in den Naturschutz sowie intern also auch als fachbehördlicher Dienstleister weiter entwickelt. Der Geschäftsbereich 2 ist in zehn der elf Betriebsstellen des Landesbetriebs vertreten (Aurich, Brake-Oldenburg, Cloppenburg, Lüneburg, Meppen, Norden, Stade, Süd, Sulingen und Verden). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in allen Betriebsstellen zu finden; die Betriebsstelle Süd deckt den Bereich Hannover-Hildesheim gemeinsam mit der Betriebsstelle Sulingen ab. Hier und im Aufgabenbereich 2.1 der Direktion werden die wasserwirtschaftlichen sowie naturschutzfachlichen Bauobjekte des Landes Niedersachsen sowie in Form von Ingenieurleistungen die Maßnahmen auch für Dritte, wie Verbände, Kommunen oder andere Landes- und Bundesbehörden, geplant und deren bauliche Umsetzung begleitet.

Mittels kompetenter Umsetzung wasserwirtschaftlicher Aufgaben im Küsten- und Hochwasserschutz sowie in der Gewässerentwicklung durch Konzepte, Planungstätigkeiten, Bauüberwachung und neutrale Beratung hält der Geschäftsbereich 2 eine breite Fach- und Ortskompetenz vor.

So stellt er erforderliche Planungen und Entwicklungen in Küstenschutz, Hochwasserschutz und Fließgewässerentwicklung sicher, steuert durch fachbehördliche Neutralität einen effizienten Einsatz von Mitteln und berät mit der daraus resultierenden Erfahrung das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU).

Grundsatz ist eine an Standards orientierte und in der Generalplanung dokumentierte Ausgewogenheit von Qualität und Kosten. Eine effektive und ordnungsgemäße Verwendung von Haushaltsmitteln wird durch die Neutralität in der Beratung und Betreuung öffentlich-rechtlicher Träger von Baumaßnahmen erreicht. Die Wahrung der Landesinteressen steht dabei stets an höchster Stelle.

Da das Land Niedersachsen durch seine Lage wesentlich von Gewässern geprägt ist, sind Küsten- und Hochwasserschutz unerlässlich zum Schutz von Leben und Wirtschaften der Bevölkerung. Ein Siebtel der Fläche unseres zweitgrößten Bundeslandes wird mit rund 1.200 Kilometer Deichen und Sperrwerken geschützt. Historisch gerade an den großen Gewässern Niedersachsens entwickelte Siedlungsräume bedürfen des gezielten Umgangs mit Hochwasserrisiken.

Darüber hinaus sichert die Gewässerentwicklung eine nachhaltige Basis natürlichen Lebens. Strukturarme, stark verbaute oder durch Bauwerke in der ökologischen Durchgängigkeit behinderte Gewässer werden soweit möglich sukzessive durch Umbauten hin zur natürlichen Eigendynamik mit gutem ökologischen Zustand entwickelt. Planung und Bau unterstützt hierbei alle Gewässerunterhaltungspflichtigen.

Die zuständigen Kommunen und Verbände benötigen zur kompetenten und wirtschaftlichen Sicherstellung dieser Lebensgrundlagen eine möglichst breite Unterstützung bei der Projektanbahnung und Projektumsetzung; ebenso bedarf die Landesregierung einer fachlichen Institution mit übergreifenden Kenntnissen der wasserwirtschaftlichen und regionalen Zusammenhänge. Hinzu kommt, dass eine kompetente Information der Bevölkerung und solide Beratung der Entscheidungsträger immer mehr in den Vordergrund rücken, um vielfältige auch zunehmende Anforderungen verschiedenster Interessen umsichtig zu berücksichtigen und eine möglich effiziente und reibungslose Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen. Insbesondere durch den Klimawandel bekommen diese Kompetenzen bei der Umsetzung von Projekten im Rahmen der Klimaanpassung hohe Bedeutung im Hochwasserschutz und Küstenschutz.

Durch örtliche Präsenz wird die regionalspezifische Fachkompetenz erhalten; so sind fachliche Kompetenzen für den Hochwasserschutz und die Gewässerentwicklung in jeder Betriebsstelle und für den Küstenschutz in Aurich, Brake-Oldenburg, Norden, Stade, Lüneburg, Meppen und Verden anzutreffen.

Stellt der Geschäftsbereich 2 Defizite im Bereich Küstenschutz, Hochwasserschutz oder der Gewässerentwicklung sowie an wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern fest, unterstützt er die Akteure vor Ort im gewünschten Umfang, initiiert gemeinsam mit diesen Lösungen und unterrichtet das Umweltministerium über den Fortschritt.

Als Basis für regionale Planungen erarbeitet der Geschäftsbereich 2 überregionale Fachplanungen (Rahmenkonzepte, Generalpläne) insbesondere in Zusammenarbeit mit weiteren Geschäftsbereichen im NLWKN und anderen mit der überregionalen Planung beauftragten Institutionen.

Um eine dauerhaft hohe Qualität zu gewährleisten, führt der Geschäftsbereich 2 neben der Planung vor allem die Bauleitung und Bauüberwachung von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Gewässern durch, beispielsweise im Inselschutz oder im Hochwasserschutz an Fließgewässern. Darüber hinaus erbringt er, soweit erforderlich, Projektsteuerungsleistungen.

Zur Sicherstellung der Umsetzbarkeit von Baumaßnahmen unter anspruchsvollen naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen und zur Verzahnung fachlicher und naturschutzrechtlicher Vorgaben werden durch den Geschäftsbereich 2 auch Umweltverträglichkeitsstudien, landschaftspflegerische Begleitpläne und landschaftspflegerische Planungen erstellt.

Der Geschäftsbereich 2 führt Entwurfs- und Bauvermessungen durch und erbringt, an einzelnen Standorten, Leistungen in den Bereichen Hydrologie und Hydraulik.

Der Leiter des Geschäftsbereiches 2 in der Direktion in Norden ist Rainer Carstens.

Der Fisch-Kanu-Pass am Okerwehr Rüningen in der Bauphase Bildrechte: NLWKN

Der Fisch-Kanu-Pass am Okerwehr Rüningen in der Bauphase

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Rainer Carstens

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden

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