Aufbau des Biotopverbundes
Der Biotopverbund besteht aus den folgenden Komponenten:
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind naturschutzrechtlich gesicherte Bestandteile des Biotopverbundes z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder Nationalparke (s. Praktische Umsetzung). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatSchG) geben dabei die Kriterien zur Ausweisung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft vor (s. Merkmale der Schutzkategorien). Schutzgebiete können durch die notwendige Einbeziehung von Pufferflächen räumlich über die in ihnen liegenden Kernflächen hinausgehen.
Kernflächen
Kernflächen sind Flächen, die aufgrund ihrer Qualität (z.B. alte, strukturreiche Wälder) und der abiotischen Umweltfaktoren („nicht-lebende“ Bestandteile der Umwelt wie Bodenbeschaffenheit, Klima, Wasser, Licht und Temperatur) sowie der Flächengröße geeignet sind Tier- und Pflanzenarten dauerhaft gute Lebensbedingungen zu bieten. Sie dienen auch als Fortpflanzungsstätten und können damit der Ausgangspunkt für Wanderungsbewegungen in andere Gebiete sein, um diese ggf. wieder zu besiedeln.
Trittsteine
Trittsteine sind Flächen, die für Tier- und Pflanzenarten aufgrund ihrer Qualität und der abiotischen Umweltfaktoren („nicht-lebende“ Bestandteile der Umwelt wie Bodenbeschaffenheit, Klima, Wasser, Licht und Temperatur) eine wertvolle „Zwischenstation“ zwischen den Kernflächen sein können. Für die dauerhafte Besiedelung bzw. als Fortpflanzungsstätte sind die Flächen jedoch i.d.R. zu klein.
Verbindungsflächen
Verbindungsflächen sind linienförmige (z.B. Hecken oder Randstreifen), flächenhafte (z.B. extensive oder ungenutzte Wiesen) oder punktuelle Landschaftselemente (z.B. Bäume und andere Gehölze), die aufgrund ihrer räumlichen Lage geeignete Strukturen für Wanderungsbewegungen zwischen Kernflächen bieten, also neben den Trittsteinen als „Zwischenstation“ dienen können.
Korridore
Korridore verbinden Kernflächen und bilden den Suchraum für die Aufwertung oder Neuschaffung von Biotopen als Trittstein oder Verbindungsfläche zwischen den Kernflächen. In diesen Bereichen soll die Durchlässigkeit der Landschaft für die Zielarten sichergestellt werden, indem dort z.B. Zerschneidungen durch Siedlung oder Straßen vermieden werden.
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