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Umweltziele

Die Umweltziele werden in Artikel 4 dargelegt und sind das Kernthema der WRRL . Sie stellen operative Ziele dar, die bis zum Jahr 2015 bzw. 2021 oder 2027 zu erreichen sind.

Grundsätzlich gilt für alle Grund- und Oberflächenwasserkörper, dass alle notwendigen Maßnahmen zu treffen sind, um eine Verschlechterung des aktuellen Zustandes zu vermeiden.

Die Umweltziele für die Oberflächengewässer:

Es wird das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustands bis 2015 gefordert. Neben einer guten Wasserqualität ist auch die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tieren, insbesondere für Kleinstlebewesen zu sichern bzw. wieder herzustellen.

Umweltqualitätskomponenten Bildrechte: NLWKN
Umweltqualitätskomponenten

Die Umweltziele für das Grundwasser:

Es wird das Erreichen des quantitativen und qualitativen guten Zustands bis 2015 gefordert. Es soll also zum einen ein Gleichgewicht zwischen der Grundwasserentnahme und der Grundwasserneubildung hergestellt und zum anderen signifikante Trends oder Steigerungen von Konzentrationen von Schadstoffen umgekehrt oder reduziert werden.

Grundwassermessstellen Bildrechte: NLWKN
Grundwassermessstellen

Die Umweltziele können abgemildert werden, indem für die Zielerreichung längere Fristen bis zum Jahr 2021 oder 2027 oder weniger strenge Umweltziele für bestimmte Wasserkörper beantragt werden. Weniger strenge Umweltziele sind zum Beispiel möglich, wenn das Erreichen der Ziele in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer wäre.

Eine Verlängerung der Fristen kann beantragt werden, wenn die erforderlichen Maßnahmen aus Gründen der technischen Durchführbarkeit nur in längeren Zeitschritten zu einer Zielerreichung führen können, zum Beispiel aufgrund langer Fließzeiten im Grundwasserkörper.

Sind Wasserkörper als künstlich oder erheblich verändert eingestuft, ist statt des Umweltziels des „guten ökologischen Zustandes“ nur das „gute ökologische Potenzial“ zu erreichen.

Künstliche Wasserkörper sind von Menschenhand geschaffene Wasserkörper wie Baggerseen oder Kanäle, erhebliche veränderte Wasserkörper (HMWB abgekürzt) wurden in ihrem Wesen durch den Menschen physikalisch erheblich verändert.

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Ziel

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
N.N.

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-168

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