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Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief bei Bucksande

In diesem Planfeststellungsverfahren findet anstelle eines Erörterungstermines eine Online-Konsultation statt.


Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Barßeler - Nordloher Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beim NLWKN beantragt.

Der Leda-Jümme-Verband plant zur Herstellung der Deichsicherheit die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Die Verstärkung des Deiches soll von Stat. 4+280 bis Stat. 4+420 und von Stat. 4+650 bis Stat. 4+550 in vorhandener Trasse in den Polder Bucksande erfolgen. Zudem soll der Deich von Stat. 4+420 bis Stat. 4+650 südlich um das Stillgewässer herumgeführt werden.

Es ist vorgesehen, den Deich mit einer Bestickhöhe von 3,25 m bzw. 3,45 m über NHN (Normalhöhennull), Böschungsneigungen von 1:3,5 bzw. 1:4, Außen- und Binnenbermen von 4 bis 6 und 10 m Breite sowie einer Deichkronenbreite von 3 m herzustellen. Auf der gesamten Deichstrecke soll ein befestigter, 3,5 m breiter Deichverteidigungsweg angelegt werden, der von Stat. 4+280 bis Stat. 4+650 auf der Deichkrone und von Stat. 4+650 bis Stat. 5+500 verlaufen soll. Hierzu soll die Deichstraße entsprechend ausgebaut werden.

Die benötigten Baustoffe sollen auf öffentlichen Straßen bis zur Baustellenzufahrt (Stat. 5+500, Gaststätte Bucksande) antransportiert werden. Aus Gründen der Sicherheit soll für die Dauer der Bauzeit die Deichstraße von der Straße „Am Ebenkamp“ bis zur Gaststätte Bucksande für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, wobei der Anliegerverkehr weiterhin gewährleistet werden soll.

Im Rahmen der Deichbaumaßnahme ist zudem geplant, die von Stat. 4+650 bis Stat. 5+500 die polderseitige Baumreihe entlang der Deichstraße zu beseitigen sowie im Bereich der Deichquerung etwa bei Stat.4+700 die Wallhecke auf einer Länge von ca. 30 m zu entfernen.

Zur Eingriffskompensation sind im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) sowie in der Gemeinde Dunum (Samtgemeinde Esens. Landkreis Wittmund) und der Stadt Varel (Landkreis Friesland) verschiedene Maßnahmen geplant.

Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der vorherigen allgemeinen Vorprüfung als zweckmäßig erachtet, so dass für dieses Vorhaben gemäß § 9 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht.


Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen die Antragsunterlagen vom 13.06.2022 bis einschließlich 12.07.2022 bei der Gemeinde Apen, der Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 12.08.2022 äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.

Als nächster Verfahrensschritt wird nun aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.

Für die Online-Konsultation erhalten die zur Teilnahme Berechtigten in der Zeit vom 05.12.2022 bis 06.01.2023 online Zugang zu den zu behandelnden Informationen. Sie können sich bis zum 06.01.2023 (einschließlich) gegenüber dem NLWKN schriftlich (per Brief) oder elektronisch (per E-Mail) zu den zu behandelnden Inhalten äußern.

Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zur Durchführung der Online-Konsultation steht in der nebenstehenden Infospalte zum Download bereit.


Der Antrag und die Planunterlagen können weiterhin über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:

https://uvp.niedersachsen.de/

(dort bitte bei der Suchfunktion „Bucksande“ eingeben)


Schutzdeich bei Bucksande   Bildrechte: NLWKN

Schutzdeich bei Bucksande

Bekanntmachung über die Durchführung der Online-Konsultation

  Text der ortsüblichen Bekanntmachung
(0,07 MB)

Link zum UVP-Portal Niedersachsen

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