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Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief bei Bucksande

Planfeststellungsbeschluss ist am 20.07.2023 ergangen und kann über das Internet eingesehen werden


Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Barßeler - Nordloher Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beim NLWKN beantragt.

Der Leda-Jümme-Verband plant zur Herstellung der Deichsicherheit die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Die Verstärkung des Deiches soll von Stat. 4+280 bis Stat. 4+420 und von Stat. 4+650 bis Stat. 4+550 in vorhandener Trasse in den Polder Bucksande erfolgen. Zudem soll der Deich von Stat. 4+420 bis Stat. 4+650 südlich um das Stillgewässer herumgeführt werden.

Es ist vorgesehen, den Deich mit einer Bestickhöhe von 3,25 m bzw. 3,45 m über NHN (Normalhöhennull), Böschungsneigungen von 1:3,5 bzw. 1:4, Außen- und Binnenbermen von 4 bis 6 und 10 m Breite sowie einer Deichkronenbreite von 3 m herzustellen. Auf der gesamten Deichstrecke soll ein befestigter, 3,5 m breiter Deichverteidigungsweg angelegt werden, der von Stat. 4+280 bis Stat. 4+650 auf der Deichkrone und von Stat. 4+650 bis Stat. 5+500 verlaufen soll. Hierzu soll die Deichstraße entsprechend ausgebaut werden.

Die benötigten Baustoffe sollen auf öffentlichen Straßen bis zur Baustellenzufahrt (Stat. 5+500, Gaststätte Bucksande) antransportiert werden. Aus Gründen der Sicherheit soll für die Dauer der Bauzeit die Deichstraße von der Straße „Am Ebenkamp“ bis zur Gaststätte Bucksande für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, wobei der Anliegerverkehr weiterhin gewährleistet werden soll.

Im Rahmen der Deichbaumaßnahme ist zudem geplant, von Stat. 4+650 bis Stat. 5+500 die polderseitige Baumreihe entlang der Deichstraße zu beseitigen sowie im Bereich der Deichquerung etwa bei Stat.4+700 die Wallhecke auf einer Länge von ca. 30 m zu entfernen.

Zur Eingriffskompensation sind im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) sowie in der Gemeinde Dunum (Samtgemeinde Esens. Landkreis Wittmund) und der Stadt Varel (Landkreis Friesland) verschiedene Maßnahmen geplant.

Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren die Antragsunterlagen vom 13.06.2022 bis einschließlich 12.07.2022 im Internet sowie bei der Gemeinde Apen, der Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel einsehbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 12.08.2022 äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.

Weiter wurde in dem Planfeststellungsverfahren aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes - (PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt hat.

Für die Online-Konsultation haben die zur Teilnahme Berechtigten in der Zeit vom 05.12.2022 bis 06.01.2023 online Zugang zu den im Beteiligungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie den diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens erhalten und konnten sich bis zum 06.01.2023 gegenüber dem NLWKN zu den zu behandelnden Inhalten äußern.

Die Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die Äußerungen aus der anschließenden Online-Konsultation sind in die Entscheidungsfindung des NLWKN eingeflossen und werden im Einzelnen im Planfeststellungsbeschluss vom 20.07.2023 unter den jeweiligen Sachthemen behandelt.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 20.07.2023 finden Sie auf dieser Internetseite in der Informationsspalte auf der rechten Seite.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt jeweils eine Papierausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 13.09.2023 bis einschließlich 26.09.2023 bei der Gemeinde Apen, der Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel zur Einsicht aus.

Weitere Hinweise zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im Internet sowie Einzelheiten zur zusätzlichen Auslegung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung in der Informationsspalte.

Die planfestgestellten Unterlagen können über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:


https://uvp.niedersachsen.de/

(dort bitte bei der Suchfunktion „Bucksande“ eingeben)


Schutzdeich bei Bucksande   Bildrechte: NLWKN

Schutzdeich bei Bucksande

Gemeinsame ortsübliche und öffentliche Bekanntmachung

  Gemeinsame ortsübliche und öffentliche Bekanntmachung
(PDF, 0,10 MB)

Planfeststellungsbeschluss

  Planfeststellungsbeschluss
(PDF, 1,20 MB)

Link zum UVP-Portal Niedersachsen

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