Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“
Durch die Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt“ werden Investitionen zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensstätten heimischer wild lebender Tier- und Pflanzenarten sowie zur Verbesserung der Biologischen Vielfalt und der Ökosystemdienstleistungen gefördert. Auch Fachplanungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Planungen einschließlich hierfür erforderlicher Datengrundlagen und Studien zur Dokumentation werden gefördert.
Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zusätzlichen Landesmitteln.
Der NLWKN ist mit dem Geschäftsbereich 5 „Zuwendungen“ für die Abwicklung der Richtlinie zuständig und setzt – organisatorisch getrennt – mit seinem Fachgeschäftsbereich 4 „Naturschutz“ auch eigene Projekte um.
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich auf der Internetseite der Bewilligungsstelle.
Projekte im NLWKN
Mit den nachfolgenden Projekten werden Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen unterstützt. Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften sowie die Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt und die Verbesserung von Ökosystemleistungen.
- Moorinvestitionen
Projektzeitraum: 2024 bis 2028. Das übergeordnete Ziel des Projektes ist die Wasserstandsoptimierung in sieben Moorbereichen des Landkreises Diepholz, des Landkreises Nienburg und der Region Hannover. Durch die Anpassung der Wasserstände sollen eine Moorrenaturierung eingeleitet und die Standortbedingungen für moortypische Arten und Biotope wiederhergestellt werden.
Die Fördersumme beträgt ca. 4,59 Mio. €.
- Projekt „Moorgrün“
Projektzeitraum: 2024 bis 2028. In dem Projekt wird die naturschutzfachliche Verbesserung landeseigener Naturschutzflächen durch Pflegemaßnahmen, investive Maßnahmen und dafür notwendige Grunderwerbe verfolgt. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in verschiedenen Hoch- und Niedermoorgebieten sowie grünlandgeprägten Gebieten in insgesamt 20 Teilprojekten der Landkreise Celle, Heidekreis, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Stade, Rotenburg (Wümme), Uelzen, Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven. Die Zielsetzungen sind (je nach Standort) die Wiederherstellung eines naturnahen Moorwasserhaushaltes, die Entwicklung von artenreichen Wiesen und Weiden und in Folge die Aufwertung dieser für den Arten- und Biotopschutz besonders bedeutsamen Bereiche.
Die Fördersumme beträgt ca. 5,49 Mio. €.
- Wiederherstellung überlebensfähiger Wiesenvogelpopulationen
Projektzeitraum: 2025 bis 2028. Ziel dieses Projekts ist es, die Bestände und den Bruterfolg von bedrohten Wiesenvogel-Arten zu verbessern. Dazu werden in 14 EU-Vogelschutzgebieten Maßnahmen umgesetzt, die ihre Habitate – großräumige, feucht-nasse und extensiv bewirtschaftete Grünländer – wiederherstellen und erhalten.
Die Fördersumme beträgt ca. 20,82 Mio. €.
- Habitatoptimierung und Anstaumaßnahmen für Wiesenvögel
Projektzeitraum: 2025 bis 2028. Wie beim Projekt „Wiederherstellung überlebensfähiger Wiesenvogelpopulationen“ geht es darum, Wiesenvogel-Habitate wiederherzustellen und zu pflegen. Die beiden Projektgebiete Allerbruch bei Sulingen (Landkreis Diepholz) und das FFH-Gebiet "Wümmeniederung" (Landkreis Rotenburg (Wümme)) liegen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete, sind aber dennoch sehr bedeutend für niedersächsisches Wiesenvögel.
Die Fördersumme beträgt ca. 640.000 €.
- Flächenankauf in Südniedersachsen
Projektzeitraum: 2025 bis 2028. Ziel dieses Projekts sind der Ankauf und die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen innerhalb von vier Schutzgebieten Südniedersachsens (FFH-Gebiete „Drömling“, „Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa“ und „Bergwiesen bei St. Andreasberg“, sowie das NSG „Viehmoor“). Der Flächenankauf dient der Umsetzung der Erhaltungsziele und der Wiederherstellungsziele entsprechend der FFH-Managementpläne. Die Aufwertung der Flächen findet hauptsächlich über Extensivierung oder Entnahme aus der Nutzung statt. Durch die Arrondierung landeseigener Flächen können Maßnahmen zur Umsetzung der Erhaltungs- und Wiederherstellungsziele effektiver umgesetzt werden.
Die Fördersumme beträgt ca. 1,91 Mio. €.
- Flächenankauf sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Großen Moor bei Gifhorn
Projektzeitraum: 2025 bis 2028. Ziel des Projekts ist es, im NSG „Großes Moor bei Gifhorn“ systematisch Flächen anzukaufen. Einen Schwerpunkt bildet dabei eine zentrale Fläche inmitten des Gebietes, die nahezu vollständig von Flächen in Landeseigentum umschlossen ist. Weiterhin soll eine angepasste Offenlandpflege zur Erhaltung und Entwicklung der pflegeabhängigen Lebensräume und Arten etabliert werden.
Die Fördersumme beträgt ca. 1,41 Mio. €
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Jana Hemmen
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3304