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LNG-Terminal Wilhelmshaven, NPorts

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2022 hat der NLWKN – Direktion – den von der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven (NPorts) vorgelegten Plan zur Ertüchtigung der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke) nebst Vertiefung des Zufahrtsbereiches und der Liegewanne zum Betrieb eines schwimmenden LNG-Terminals genehmigt.

An der UVG-Brücke soll zukünftig eine Floating Storage Regasification Unit (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) festmachen.

Das Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen:

  • Maßnahme 1: Errichtung und Betrieb eines Anlegerkopfes
  • Maßnahme 2: Vertiefung des Zufahrtsbereiches
  • Maßnahme 3: Vertiefung der bestehenden Liegewanne

Der neue Anlegerkopf wird seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der UVG-Brücke errichtet. Die neue Anlegerinfrastruktur beinhaltet im Wesentlichen eine Umschlags- bzw. Verladeplattform, Vertäu- und Fenderdalben, Laufstege, Zugangsstege und eine Zugangsbrücke sowie sonstige Anlegeranbauten. Für das Festmachen der FSRU muss die vorhandene Liegewanne auf eine Tiefe von NHN -16,0 m ausgebaggert werden. Der insgesamt 70 ha große Zufahrtsbereich zwischen bestehender Fahrrinne und dem Anlegerkopf soll auf einer Fläche von 41,2 ha vertieft werden.
Das im Rahmen des Bauvorhabens anfallende Baggergut wird auf einer Klappstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eingebracht.

Für das Vorhaben war die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einschließlich §§ 83, 57 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) erforderlich.

Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden erforderlich sind, war das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 des LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hatte die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.

Den Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2022 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte.

Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

Planunterlagen

Geplanter Standort des LNG-Terminals   Bildrechte: NPorts

Geplanter Standort des LNG-Terminals

Planfeststellungsbeschluss

Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2022

  Planfeststellungsbeschluss_04.10.2022.pdf
(PDF, 2,71 MB)

Artikel-Informationen

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