Deichrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse
Antragsformular für deichrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse
Deiche und Schutzdünen sind an der niedersächsischen Küste und auf den Inseln von großer Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung. Ihr Erhalt ist daher besonders wichtig. Gleichzeitig gibt es verschiedene Nutzungsinteressen – zum Beispiel für Bauvorhaben, Veranstaltungen oder Leitungen –, die mit dem Schutz dieser Bauwerke in Einklang gebracht werden müssen. Hierzu stellt das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) für die zuständige Deichbehörde die wichtigsten Rechtsgrundlagen bereit.
Für Deiche und Schutzdünen, die vom Land oder vom Bund erhalten und gesichert werden, ist die zuständige Behörde für Entscheidungen nach den §§ 14 und 15 NDG der Geschäftsbereich 6 des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Grundsätzlich ist jede Nutzung eines gewidmeten Deiches oder einer gewidmeten Schutzdüne – außer zur Erhaltung durch den Träger – nach § 14 NDG verboten. Sonstige Nutzungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung, dazu zählen zum Beispiel:
- die Durchführung von Baumaßnahmen
- die Errichtung und Erweiterung von Gebäuden oder der Gastronomie
- das Lagern von Material
- das Befahren außerhalb zugelassener Wege mit Kraftfahrzeugen
- die Durchführung von Veranstaltungen oder Filmdreharbeiten
Auch für Bauwerke innerhalb der Grenzen eines gewidmeten Deiches oder einer gewidmeten Schutzdüne, die der Ent- und Bewässerung oder dem Verkehr dienen (z. B. Wasser-, Gas-, Öl- und Stromleitungen), ist nach § 15 NDG eine Erlaubnis erforderlich.
Wie finde ich heraus, ob mein Vorhaben betroffen ist?
Ob Ihr Vorhaben innerhalb eines gewidmeten Deiches oder einer gewidmeten Schutzdüne liegt, können Sie vorab im Internetportal der niedersächsischen Umweltkarten unter dem Thema „Hochwasserschutz“ prüfen unter folgendem Link: https://urls.niedersachsen.de/p9xt.
Wie stelle ich einen Antrag?
Liegt Ihr Vorhaben im Bereich eines gewidmeten Deiches oder einer gewidmeten Schutzdüne, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis. Das entsprechende Antragsformular finden Sie rechts in der Infospalte zum Download.
Sie haben Fragen?
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Antragsformular steht Ihnen hier als ausfüllbare pdf-Datei zur Verfügung:
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