Volkswagen AG - Standort Wolfsburg
wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
Die Firma Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, hat die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12, 15 WHG i. V. m. § 2 IZÜV für zwei Gewässerbenutzungen am Standort Wolfsburg beantragt.
Als erste Gewässerbenutzung wird das Einleiten von Stoffen durch Wasser aus dem Werk Wolfsburg aus dem Betriebswasserrückhaltebecken in die Aller beantragt. Konkret bedeutet dies,
– das industriell-gewerbliche aufbereitete Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das aufbereitete häusliche Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das auf dem Werksgelände und den anliegenden Flächen abfließende Niederschlagswasser
– das über den Heßlinger Grenzgraben aus der Stadt Wolfsburg zufließende Niederschlagswasser
– das Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen
bis zu einer Menge von
5 796 000 m³/a
100 225 m³/d
4 200 m³/h
1 170 l/s
in die Aller (Gemarkung Warmenau, Flur 10, Flurstück 34) an den Koordinaten E: 619204, N: 5812115 (ETRS89/ UTM Zone 32N) einzuleiten.
Als zweite Gewässerbenutzung wird das Einleiten von Stoffen durch Versickerung von Wasser über den Sohl- und Böschungsbereich des Betriebswasserrückhaltebeckens in den Grundwasserleiter beantragt. Konkret bedeutet dies,
– das industriell-gewerbliche aufbereitete Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das aufbereitete häusliche Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das auf dem Werksgelände und den anliegenden Flächen abfließende Niederschlagswasser
– das über den Heßlinger Grenzgraben aus der Stadt Wolfsburg zufließende Niederschlagswasser
– das Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen
bis zu einer Menge von
1 460 000 m³/a
4 000 m³/d
Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie rechts in der Infospalte.Einwendungen gegen das o. g. Vorhaben konnten vom 15.05. bis einschließlich 16.06.2025 erhoben werden. Während der vorgenannten Frist sind keine Einwendungen eingegangen, die nach Einschätzung der Erlaubnisbehörde einer Erörterung bedürfen. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 IZÜV i. V. m. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) findet der ursprünglich für Mittwoch, den 20.08.2025 ab 9.30 Uhr, im CongressPark Wolfsburg GmbH (Konferenzraum 1), Heinrich-Heine-Straße, 38440 Wolfsburg, anberaumte Erörterungstermin daher nicht statt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung über den Wegfall des Erörterungstermins finden Sie ebenfalls rechts in der Infospalte.
Volkswagen AG - Werk Wolfsburg
Bekanntmachung_Wegfall_Eröterungstermin