Volkswagen AG - Standort Wolfsburg
wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
Die Firma Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, hat die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12, 15 WHG i. V. m. § 2 IZÜV für zwei Gewässerbenutzungen am Standort Wolfsburg beantragt.
Als erste Gewässerbenutzung wird das Einleiten von Stoffen durch Wasser aus dem Werk Wolfsburg aus dem Betriebswasserrückhaltebecken in die Aller beantragt. Konkret bedeutet dies,
– das industriell-gewerbliche aufbereitete Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das aufbereitete häusliche Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das auf dem Werksgelände und den anliegenden Flächen abfließende Niederschlagswasser
– das über den Heßlinger Grenzgraben aus der Stadt Wolfsburg zufließende Niederschlagswasser
– das Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen
bis zu einer Menge von
5 796 000 m³/a
100 225 m³/d
4 200 m³/h
1 170 l/s
in die Aller (Gemarkung Warmenau, Flur 10, Flurstück 34) an den Koordinaten E: 619204, N: 5812115 (ETRS89/ UTM Zone 32N) einzuleiten.
Als zweite Gewässerbenutzung wird das Einleiten von Stoffen durch Versickerung von Wasser über den Sohl- und Böschungsbereich des Betriebswasserrückhaltebeckens in den Grundwasserleiter beantragt. Konkret bedeutet dies,
– das industriell-gewerbliche aufbereitete Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das aufbereitete häusliche Abwasser aus Betrieben und Betriebsteilen des VW-Standortes sowie aus Fremdbetrieben
– das auf dem Werksgelände und den anliegenden Flächen abfließende Niederschlagswasser
– das über den Heßlinger Grenzgraben aus der Stadt Wolfsburg zufließende Niederschlagswasser
– das Grundwasser aus Baugruben und Grundwassersanierungsanlagen
bis zu einer Menge von
1 460 000 m³/a
4 000 m³/d
Der Antrag mit Unterlagen kann in der Zeit vom 15.05. bis einschließlich 16.06.2025
- auf dieser Internetseite sowie
- in Papierform bei der Stadt Wolfsburg
eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann vom 15.05. bis einschließlich 16.07.2025 Einwendungen gegen den Antrag schriftlich beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Str. 5, 38120 Braunschweig oder elektronisch über die E-Mail-Adresse
gb6-bs-poststelle@nlwkn.niedersachsen.de
erheben.
Den vollständigen Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zu dem Vorhaben und der Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie rechts in der Infospalte.
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