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Salzgitter Flachstahl GmbH - Erweiterung der Werkskläranlage

Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren


Der Salzgitter Flachstahl GmbH, Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, wurde am 03.12.2021 die Genehmigung gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WHG in Verbindung mit § 2 IZÜV in den zurzeit gültigen Fassungen, für die Erweiterung der Werkskläranlage um eine Filtrations- und Adsorptionsstufe erteilt.

Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren.

Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der Genehmigung finden Sie in der Infospalte.

Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG:

Das genehmigte Vorhaben betrifft eine Anlage gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) — sog. Industrie-Emissions-Richtlinie — (Abl. EU Nr. L 334 S. 17; 2012 Nr. L 158 S. 25), für die das BVT-Merkblatt „Eisen- und Stahlerzeugung“ maßgeblich ist. Die aktuellen BVT-Merkblätter können im Internet beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.

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Werksgelände der Salzgitter Flachstahl GmbH Bildrechte: Salzgitter Flachstahl GmbH

Salzgitter Flachstahl GmbH

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2022

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