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Biotopvernetzung

Die Biotopvernetzung dient der Durchlässigkeit der den Biotopverbund umgebenden Kulturlandschaft. Diese soll eine hinreichende Dichte an Landschaftselementen mit ausreichender Qualität aufweisen, um Tierarten die Wanderbewegungen zwischen den Bestandteilen des Biotopverbundes zu ermöglichen (§ 21 Absatz 6 BNatSchG)

Auch eine intensiv genutzte Agrarlandschaft kann durch Landschaftselemente strukturreich im Sinne des Biotopverbunds gestaltet werden. sieht hierzu vor, dass der Biotopverbund 10 % der Offenlandfläche des Landes umfassen soll. In von der Landwirtschaft geprägten Gebieten, in denen keine ausreichend vernetzenden Strukturen vorhanden sind, sollen entsprechende Elemente wie Hecken, Feldgehölze oder Feldraine geschaffen werden. Es gibt verschiedene Typen von Landschaftselementen, die eine gewisse Naturnähe, Mindestdauer und Mindestgröße mitbringen müssen, um eine verbindende Funktion entfalten zu können und damit eine Funktion im Biotopverbund zu übernehmen. Neben der Verbundfunktion bieten sie auch Lebensraum für Arten, die die Agrarlandschaft bewohnen, wie Insekten, Feldhase, Rebhuhn und zahlreiche andere Feldvogelarten.

Landschaftselemente, die eine wichtige Verbundfunktion für Lebensräume haben, sind:

  • Feldgehölze, Streuobstwiesen und weitere Trittsteinbiotope
  • Brachflächen
  • Hecken und Gebüsche
  • Alleen und Baumreihen
  • Feldraine, Säume
  • Lesesteinwälle, Trocken- und Natursteinmauern
  • Gewässerrandstreifen, Entwicklungskorridore
  • Artenreiche Blüh- und Wildkrautstreifen
  • Herausragende Einzelbäume
  • Tümpel, Sölle, Kleinmoore, Dolinen u. a. Feuchtgebiete.
Gewässerrandstreifen   Bildrechte: H.-J. Zietz
Allee   Bildrechte: H.-J. Zietz
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