Herstellung der Deichsicherheit im Bereich des Klosters Blankenburg in Oldenburg
Online-Konsultation ersetzt Erörterungstermin
Der I. Oldenburgische Deichband, Franz-Schubert-Straße 31, 26919 Brake, hat die Planfeststellung für die Herstellung der Deichsicherheit im Bereich des Klosters Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beim NLWKN beantragt.
Der Antrag sieht den Neu- und Ausbau des rechten Schutzdeiches der Hunte auf einer Länge von ca. 1,6 km von der Autobahn A 29 in Richtung Osten bis zum Würdemanns Groden vor.
Der Klei für den Deichbau soll in einer Bodenabbaustelle im Bereich Gellenerhörne in der Gemeinde Hude (Oldb) gewonnen und von dort auf dem Deichverteidigungsweg zur Deichbaustelle transportiert werden. Die Bodenentnahme ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Hierfür wurde beim Landkreis Oldenburg separat eine Bodenabbaugenehmigung beantragt.
Die Bauphase wird voraussichtlich drei Sommerhalbjahre umfassen, wobei im Winterhalbjahr vor Beginn der Baumaßnahme bereits Fäll- und Rodungsarbeiten im Bereich des geplanten Deiches sowie des beidseitig geplanten Deichschutzstreifens durchgeführt werden sollen.
Zur Eingriffskompensation sind im Bereich der Deichbaumaßnahme verschiedene Maßnahmen (u. a. der Rückbau eines Teilabschnitts des Klosterholzweges) vorgesehen. Außerdem ist als externe Kompensationsmaßnahme die Anlage von Wald und eines Ruderalstreifens auf einer in der Gemeinde Hude (Oldb) gelegenen Ackerfläche geplant.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen die Antragsunterlagen vom 28.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 bei der Gemeinde Hude und der Stadt Oldenburg (Oldb) aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 28.04.2022 äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt.
Als nächster Verfahrensschritt wird nun aufgrund der COVID-19-Pandemie eine Online-Konsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) den Erörterungstermin ersetzt. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o. a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens.
Für die Online-Konsultation erhalten die zur Teilnahme Berechtigten in der Zeit vom 20.12.2022 bis 18.01.2023 online Zugang zu den zu behandelnden Informationen. Sie können sich bis zum 18.01.2023 (einschließlich) gegenüber dem NLWKN schriftlich (per Brief) oder elektronisch (per E-Mail) zu den zu behandelnden Inhalten äußern.
Der Text der ortsüblichen Bekanntmachung mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen zur Durchführung der Online-Konsultation steht in der nebenstehenden Infospalte zum Download bereit.Der Antrag und die Planunterlagen können zudem auch weiterhin über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
(dort bitte bei der Suchfunktion „Kloster Blankenburg“ eingeben)
Artikel-Informationen