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Hochwasserschutz in der Gemeinde Winsen (Aller) Bereich Taube Bünte-West

Planfeststellungsbeschluss am 05.06.2019 ergangen


Die Gemeinde Winsen (Aller) hat für die Herstellung eines Hochwasserschutzes in der Gemeinde Winsen (Aller) , Abschnitt Taube Bünte-West, einen Antrag auf Planfeststellung gestellt.

Um künftig eine rückwärtige Flutung von Siedlungsgebieten im Falle eines 100jährlichen Hochwassers zu verhindern, ist eine flächige Aufhöhung im Bereich des Bebauungsplanes "Taube Bünte-West" geplant. Der Boden für die Aufhöhung soll überwiegend von einem nördlich der L180 angrenzenden Flurstück abgetragen werden. Der durch die Aufhöhung verlorene Retentionsraum wird zum Teil am Ort des Vorhabens durch das Herstellen einer Mulde und zum Großteil durch die großflächige Abgrabung der nördlich der L180 angrenzenden Abtragsfläche ausgeglichen.

Für den Transport des Bodens soll eine auf die Bauzeit beschränkte rechtwinklige Querung der L180 mit einer asphaltierten Freifahrstrecke von 50m beidseitig der L180 hergestellt werden. Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen außerdem nördlich der L180 in der Flur 22 der Gemarkung Winsen (Aller).

Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen. Die Planunterlagen finden Sie hier.

Mit Beschluss vom 05.06.2019 wurde die obengenannte Maßnahme planfestgestellt. Der Beschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen liegen im Zeitraum 18.07.2019 bis zum 31.07.2019 in der Gemeinde Winsen (Aller) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Nähere Informationen zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zum Inhalt des Beschlusses finden Sie in der Infospalte rechts.

 

im Bereich Taube Bünte-West

Planfeststellungsbeschluss vom 05.06.2019

  Planfeststellungsbeschluss vom 05.06.2019
(0,66 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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