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Umsetzung

Neben der planungs- bzw. naturschutzrechtlichen Sicherung (durch Schutzgebietsausweisung) der Flächen für den Biotopverbund sollen für die Umsetzung des Biotopverbundes bzw. für die qualitative Entwicklung der Flächen entsprechende Fördermöglichkeiten entwickelt bzw. vorhandene Fördermöglichkeiten weiterentwickelt werden.


Planerische Umsetzung

Mit dem Niedersächsischen Landschaftsprogramm liegt ein landesweites Fachkonzept für die Umsetzung des Biotopverbundes in Niedersachsen vor, dass allen relevanten Akteuren als gemeinsame Grundlage für die Umsetzung dient. Das landesweite Biotopverbundkonzept wurde als ein zentraler Bestandteil des Niedersächsischen Landschaftsprogramms im Rahmen der Neuaufstellung des Programms erarbeitet und Ende 2021 veröffentlicht.

Das landesweite Verbundkonzept stellt die fachliche Grundlage für die Konkretisierung und weitere planerische Umsetzung des Biotopverbunds auf den nachgelagerten Ebenen der Landschafts- und Raumplanung dar. Um die Aufnahme bzw. Umsetzung der landesweiten Verbundplanung in der Landschaftsrahmenplanung zu erleichtern, hat die Fachbehörde für Naturschutz eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Biotopverbunds auf regionaler Ebene erarbeitet.

Durch die Übernahme und Konkretisierung der landesweiten Biotopverbundplanung auf den nachgelagerten Ebenen der Landschaftsrahmenplanung und kommunalen Landschaftsplanung sowie der anschließenden Übernahme – nach Abwägung mit den anderen Fachbelangen – in die Regionalen Raumordnungsprogramme bzw. Bauleitplanung wird der Biotopverbund planerisch weiter umgesetzt und konkretisiert.

In der Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms wird das Kapitel Biotopverbund auf Grundlage des Niedersächsischen Landschaftsprogramms überarbeitet.


Praktische Umsetzung

Um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten, sind die Flächen für den Biotopverbund entsprechend ihrer Funktion über die in § 21 Abs. 4 des Bundesnaturschutzgesetztes genannten Instrumente zu sichern. Dazu zählt die Ausweisung als eine der gemäß § 20 Abs. 2 BNatSchG in Frage kommenden Schutzkategorien (Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat sowie Landschaftsschutzgebiet und Geschützter Landschaftsbestandteil), aber auch eine planungsrechtliche Sicherung im Rahmen der Raumordnung (s. o. Planerische Umsetzung), der Ankauf von Flächen für Zwecke des Naturschutzes sowie langfristige vertragliche Vereinbarungen oder andere geeignete Maßnahmen.


Förderung von Maßnahmen

Um die Vielfalt niedersächsischer Landschaften, Arten und Lebensräume zu sichern und zu fördern, unterstützt das Land Niedersachsen mit Hilfe von verschiedenen Förderprogrammen die Entwicklung des Biotopverbunds. Die Förderung erfolgt zum Teil mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen, zum Teil mit Geldern der Europäischen Union oder auch des Bundes. Dabei sind die Voraussetzungen und Maßgaben für die Mittelbeantragung, Zuschusshöhen und Abwicklung der Förderung unterschiedlich, je nach Förderrichtlinie.

Einen Überblick über die zur Finanzierung und Förderung von Maßnahmen des Biotopverbunds geeigneten Förderinstrumente gibt der "Förderratgeber Biotopverbund".

Das Aktionsprogramm Insektenvielfalt widmet dem Biotopverbund bzw. der Biotopvernetzung einen eigenen Handlungsbereich und benennt entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung.

AlleeDie Umsetzung von Maßnahmen für den Biotopverbund, wie hier die Anlage einer Streuobstwiese, werden gefördert.   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Die Umsetzung von Maßnahmen für den Biotopverbund, wie hier die Anlage einer Streuobstwiese, werden gefördert.
Grafik   Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Alexander Harms

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3017
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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