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Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben der Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung finanziell gefördert.

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ( Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 06. April 2016.

Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen.

Das Einreichen von Förderanträgen ist jederzeit möglich.

Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung des amtlichen Vordrucks an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKNzu richten.

Gefördert werden Maßnahmen in Form von Informations- und Beratungsleistungen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus, zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und zum Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern, u. a. auch der Ems, nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 10. 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EU Nr. L 327 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU vom 30. 10. 2014 (ABl. EU Nr. L 311 S. 32) (EG-Wasserrahmenrichtlinie — EG-WRRL —).

Die Vorhaben müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-WRRL in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt werden.

Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:

  • die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,

  • die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen wie Planungen und Konzepte,

  • die Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist,

  • Informationsleistungen im Gewässerschutz und Qualifizierungsleistungen für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Grundstücken und für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,

  • unterstützende Öffentlichkeitsarbeit für Zwecke der Gewässerschutzberatung.


Die Informations- und Beratungsleistungen sind neben konkreten Maßnahmen auf der Fläche ein zentraler Baustein für die Umsetzung von Grundwasserschutzmaßnahmen in Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG). Die wesentlichen Inhalte der Beratung gibt das landesweit anzuwendende Standardleistungsverzeichnis (s. RL Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung) vor. Für Landwirte ist die Beratung ein kostenfreies Angebot und beinhaltet Veranstaltungen, Feldversuche und -besichtigungen, Rundschreiben, Gruppenberatungen und nicht zuletzt einzelbetriebliche Beratung. Themen sind beispielsweise eine Düngeplanung mit Blick auf den Grundwasserschutz und der Abschluss von Freiwilligen Vereinbarungen.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte.

Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange sowie weiterführende Hinweise zu dieser Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link:

fachliche Ansprechpartner


Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier:


Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier.

Ansprechpartner
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Artikel-Informationen

erstellt am:
12.05.2016
zuletzt aktualisiert am:
02.06.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Weimann

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Standort Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/2209-124

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