Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG hat beim NLWKN für das Vorhaben "Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth" einen 3. und 4. Änderungsantrag eingereicht
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das o. g. Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planunterlagen vom 08.06.2022 lagen vom 01.07.2022 bis zum 01.08.2022 in sämtlichen durch das Vorhaben voraussichtlich betroffenen Gemeinden aus.
NPorts hat einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 sowie einen 2. Änderungsantrag vom 14.11.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht.
Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungs- und Planänderungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.
1. Vorhaben NPorts
NPorts plant einen neuen Anleger für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlichen Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe zu errichten. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden, synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Der vorhandene Südhafen soll umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen.
Gegenstand des Vorhabens ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Niederschlagswasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen.
Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens)
a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Einwendungen zu jenem Vorhaben der landgebundenen LNG- Anlage sind im Rahmen des dortigen Beteiligungsverfahrens zu erheben, welches vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg separat bekanntgegeben und durchgeführt wird.
b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Einwendungen zu jenem Vorhaben der schwimmenden LNG- Anlage sind im Rahmen des dortigen Beteiligungsverfahrens zu erheben, welches vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg separat bekanntgegeben und durchgeführt wird.
c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. Einwendungen zu den Gewässerbenutzungen der FSRU sind im Rahmen des dortigen Beteiligungsverfahren zu erheben.
d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Einwendungen zu jenen Leitungs-Vorhaben sind im Rahmen der dortigen Beteiligungsverfahren zu erheben.
3. Inhalt der Änderungsanträge NPorts (Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens)
Im 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt:
· die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur,
· die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG.
Im 2. Änderungsantrag vom 14.11.2022 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt:
· Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade),
· Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE.
Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gemäß § 70 WHG und § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link eingesehen werden:
https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben).
Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Den Bekanntmachungstext mit weiteren Einzelheiten und Hinweisen, insbesondere zu den Fristen, finden Sie in der Informationsspalte auf der rechten Seite.
Maßgeblich war der Inhalt der im Internet veröffentlichten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern.
NPorts hat für das o. a. Vorhaben nunmehr einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt.
Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt:
· Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen).
Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt:
· 2 zusätzliche Sturmpoller am Anleger AVG
· zusätzliche Natursteinböschung am Deich im Bereich AVG
· Änderungen an der Kleilagerfläche Saline bzgl. der Entwässerung
· Änderungen am Sandlager bzgl. der Entwässerung
· Änderung Vertäuplan
· Änderungen am Bauablaufplan
· Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen)
· Änderung der Vermeidungsmaßnahme V13 (Schutz der Finten und zur Vermeidung von Sauerstoffmangelsituationen).
Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und haben Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern.
Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen.
Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d.h. im o. g. UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden.
Perspektive Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung
gemeinsame ortsübliche Bekanntmachung der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe
(0,13 MB)