Industriepark Nienburg GmbH
Wasserrechtliche Erlaubnis erteilt
Der Firma Industriepark Nienburg GmbH (IPN), Große Drakenburger Straße 93—97, 31582 Nienburg/Weser, wurde aufgrund ihres Antrags vom 25.07.2016, ergänzt am 01.11.2016, gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, §§ 10, 12, 13 WHG, § 4 IZÜV und § 4 AbwAG die Erlaubnis erteilt, Kühlwasser für industrielle Kühlzwecke aus der Weser zu entnehmen und gereinigtes Abwasser in die Weser einzuleiten.
Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidung zu informieren.
Nachstehend finden sie die hierfür erforderlichen Informationen in Form der erteilten Erlaubnis.
Firmengelände der Industriepark Nienburg GmbH
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
04.10.2021

