Die Asiatische Hornisse in Niedersachsen
VERBREITUNG, UMGANG UND RECHTLICHER STATUS
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist eine aus Südostasien stammende Art, die in Europa auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten steht. Sie wurde 2004 erstmalig in Frankreich gefunden und hat sich von dort ausgehend - trotz aller Bemühungen die Verbreitung aufzuhalten - rasant ausgebreitet. Nach ihrem Erstnachweis in Deutschland im Jahr 2014 unterlag die Art bis März 2025 der Früherkennung nach Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) und wurde intensiv bekämpft. Inzwischen gilt die Asiatische Hornisse als in Deutschland etabliert und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden, weshalb sie dem Management nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (EU-VO) untergeordnet wird. Aus diesem Grund wurde vom 1.10.2024 bis zum 02.12.2024 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmen für diese Art durchgeführt.
In Hamburg wurden im Sommer 2019 erstmals einzelne Exemplare der Asiatischen Hornisse entdeckt. Darauffolgende Nestfunde im Jahr 2020 und 2021 bestätigten, dass sich diese als invasiv eingestufte gebietsfremde Art auch in Norddeutschland ansiedelt und vermehrt. In Niedersachsen gab es 2023 die ersten Meldungen der Asiatischen Hornisse aus den Landkreisen Diepholz, Northeim und der Grafschaft Bentheim. Trotz der Bemühungen, die Vorkommen so schnell wie möglich zu finden und zu beseitigen, sind seitdem auch in anderen Landkreisen zahlreiche neue Vorkommen von Südwesten her hinzugekommen.
Zum 24.03.2025 wurde die Asiatische Hornisse von der Kategorie Früherkennung in die Kategorie Management überführt. Damit entfällt die Pflicht der Notifizierung von Vorkommen und die Pflicht der Beseitigung aller Exemplare. Die nun durchzuführenden Managementmaßnahmen stützen sich auf eine Kosten-Nutzen-Analyse und werden nach Kostenwirksamkeit priorisiert, d.h. dass auch Abwägungs-/Ermessensentscheidungen zulässig sind. Aus naturschutzfachlicher Sicht sollten prioritär Vorkommen in der Nähe von Schutzgebieten entfernt werden.
Die Entfernung von Primärnestern im Frühjahr ist dabei besonders effizient und der Bekämpfung von Sekundärnestern vorzuziehen. Handlungsempfehlungen für Maßnahmen gegen die Asiatische Hornisse finden sich im Management- und Maßnahmenblatt. Auf Fallen zum Fang der Asiatischen Hornisse sollte weiterhin verzichtet werden, da bisher keine einzige Falle selektiv nur Asiatische Hornissen fangen kann. Somit verenden in den Fallen oft auch besonders und / oder streng geschützte heimische Arten. Aus diesem Grund sind Locktöpfe zu bevorzugen, an denen angelockte und von einer fachkundigen Person als solche identifizierte Asiatische Hornissen gezielt abgefangen werden können.
Derzeit gibt es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Asiatische Hornisse in Mitteleuropa eine erhebliche Gefahr für die natürliche Insektenvielfalt und unsere Bienenvölker darstellt. Nichtsdestotrotz müssen die Vorkommen der Asiatischen Hornisse, so wie die jeder anderen invasiven Art, auch beobachtet und durch sie entstehende Probleme ernst genommen werden. Genauere Erläuterungen zu diesen und weiteren Themen rund um die Asiatische Hornisse finden sich auf der Webseite des Instituts für Bienenkunde in Celle.
AHlert-Nord – Asiatische Hornissen lokalisieren, erkennen, registrieren und terminieren
Bis zum 24. März 2025 war die Asiatische Hornisse als invasive gebietsfremde Art noch in der Kategorie „Früherkennung“ eingestuft und musste daher gemeldet und beseitigt werden (Artikel 16 und 17 der EU-VO). Um dem nachzukommen, haben die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern „AHlert-Nord“ ins Leben gerufen – ein Monitoringprogramm zur Überwachung der Asiatischen Hornisse in der Metropolregion Hamburg (www.AHlert-nord.de). Zusammen mit dem Institut für Bienenkunde in Celle ist der NLWKN in diesem bundesländer-übergreifenden Projekt Ansprechpartner für die Imkerschaft und interessierte Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Auch nach der Umstufung der Asiatischen Hornisse von Artikel 16 in Artikel 19 nach EU-VO ist es weiterhin möglich, Funde der Asiatischen Hornisse über AHlert zu melden.
Basierend auf dem digitalen Meldeportal des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels (LIB) (www.neobiota-hamburg.de) ist AHlert-Nord ein Monitoring in enger Zusammenarbeit mit den Imkerinnen und Imkern vor Ort. Interessierte Bürgerinnen und Bürgern können ihre Zufallsfunde ebenfalls melden. Dabei ist es sinnvoll, direkt ein Nachweisfoto anzufertigen und mitzusenden, damit die Expertinnen und Experten überprüfen können, ob es sich tatsächlich um die Asiatische Hornisse oder eine Verwechslungsart handelt. Durch die verstärkte mediale Aufmerksamkeit für die Asiatische Hornisse kommt es zu vielen vermeintlichen Funden, bei denen es sich aber meist um die heimische Europäische Hornisse oder Wespen handelt. Charakteristisch für die Asiatische Hornisse sind die schwarz-gelben Beine und der dunkle Hinterleib mit den hellgelben Banden (s. Fotos).
FAQ zur Asiatischen Hornisse in Niedersachsen
1. Woran kann man die Asiatische Hornisse erkennen?
Asiatische Hornissen sind am einfachsten an der Farbgebung ihrer Beine zu erkennen. Ihre Beine sind am Ansatz schwarz und in Richtung der „Füße“ deutlich gelb gefärbt. Heimische Hornissen haben hingegen braun-rote Beine. Auch das gesamte Erscheinungsbild unterscheidet sich: So weist die mit zweieinhalb bis drei Zentimetern kleinere Asiatische Hornisse einen dunklen Hinterleib mit einigen gelben Streifen auf und ihr Vorderleib ist schwarz gefärbt. Die heimische Hornisse ist mit einer Körperlänge von drei bis dreieinhalb Zentimetern größer und hat einen gelben Hinterleib mit schwarzen Streifen und Punkten. Ihr Vorderleib ist meist dunkel rötlich gefärbt. Detaillierte Fotos der Art können Sie auch auf Ihrem Smartphone durch Programme mit Hilfe von künstlicher Intelligenz bestimmen lassen.
2. Mit welchen Arten wird die Asiatische Hornisse häufig verwechselt?
- Europäische Hornisse (Vespa crabro)
- Verschiedene Arten von heimischen Wespen wie z.B. Mittlere Wespe, Deutsche Wespe oder Gemeine Wespe
- Riesenholzwespe (Urocerus gigas)
- Hornissenschwebfliegen (Volucella zonaria)
3. Woran kann man ein Nest der Asiatischen Hornisse erkennen?
Man unterscheidet zwischen Primärnestern und Sekundärnestern. Die Primärnester werden früh im Jahr von den Königinnen angelegt. Sie befinden sich oft in geringer Höhe an geschützten Stellen, in Siedlungen z. B. unter Carports oder Dachvorsprüngen von Gartenhütten. Sie haben eine runde, schalenförmige Gestalt mit einem Durchmesser von einigen Zentimetern. Ihre Farbe ist beige-braun, da sie aus einer Art Pappmaschee aus Holzfasern und Speichel bestehen. Die elliptischen bis kugelförmigen Sekundärnester werden im Sommer meist weit oben im Geäst von Laubbäumen angelegt und können einen Durchmesser von 60 bis 100 cm erreichen. Im Gegensatz zum Nest der heimischen Europäischen Hornisse liegt der Eingang zum Nest nicht unten, sondern befindet sich seitlich am Nest.
4. Wo kann ich die Asiatische Hornisse melden?
Falls Sie eine oder mehrere Asiatische Hornissen beobachtet haben, können Sie Ihren Fund über die Niedersächsische Meldeplattform für invasive Arten (IASNI) oder über www.AHlert-nord.de melden. Ein erster Ansprechpartner kann auch Ihre untere Naturschutzbehörde sein. Oftmals gibt es zudem regional zuständige Wespen- und Hornissenberater. Bitte teilen Sie in jedem Fall den genauen Fundort mit und reichen Sie zudem ein möglichst gutes Foto mit ein, damit die jeweiligen Expertinnen und Experten die Artzugehörigkeit sicher bestimmen können.
5. Wer beseitigt die Nester?
Die Primärnester der Asiatischen Hornisse können oft unkompliziert und mit sehr geringen Kosten entfernt werden. Dafür ist zunächst jedoch wichtig, eindeutig feststellen zu lassen, dass es sich um die richtige Art handelt und keine besonders oder streng geschützten Tiere aufgrund einer Verwechslung getötet werden. Daher empfiehlt es sich, einen Wespen- und Hornissenberater zu kontaktieren. Diese geschulten Personen könnten ggf. die Entfernung des Nestes übernehmen.
Sekundärnester können nur von Profis entfernt werden, denn in ihnen leben deutlich mehr Tiere, die sich zur Wehr setzen, sobald sich jemand dem Nest nähert. Es braucht also unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung und Kenntnisse über die zugelassenen Methoden der Nestentfernung. Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Naturschutzbehörde oder an den NLWKN. Gegebenenfalls können Nester aus naturschutzfachlichen Gründen entfernt werden. Andernfalls können Schädlingsbekämpfer mit einer Zusatzfortbildung kontaktiert und privat beauftragt werden. Selbst Imkerinnen und Imker verfügen nicht automatisch über die nötigen Sachkenntnisse und Schutzausrüstung, um eine Nestentfernung gefahrlos vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Anspruch auf eine Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse gibt.
6. Ist die Asiatische Hornisse für Menschen gefährlich?
Die Asiatische Hornisse ist grundsätzlich nicht gefährlicher als Wespen, heimische Hornissen oder Honigbienen. Ihre Stiche sind ähnlich schmerzhaft, wirklich gefährlich sind sie aber nur für Personen, die allergisch auf das Gift reagieren. Um Stiche trotzdem zu vermeiden, kann man folgendes beachten: Die Tiere stechen vor allem dann, wenn sie sich bedroht fühlen und z. B. ihr Nest gegen (vermeintliche) Angreifer verteidigen wollen. Daher sollte man einen Abstand von mehreren Metern zum Nest einhalten und Erschütterungen (wie z. B. beim Schütteln an einem tragenden Ast) unbedingt vermeiden. Da die Sekundärnester jedoch oft so weit oben an Bäumen oder Gebäuden gebaut werden, dass Menschen ohnehin nicht in ihre Nähe kommen, findet ein Kontakt eher mit einzelnen Arbeiterinnen oder Primärnestern im Siedlungsraum statt. Auch hier gilt – ähnlich wie bei Wespen auch: je weniger man die Tiere reizt, desto unwahrscheinlicher ist es, gestochen zu werden.
7. Was bedeutet „Einstufung ins Management gemäß Artikel 19 EU-VO“?
Invasive gebietsfremde Arten der Unionsliste, die in einem Mitgliedsstaat bereits weit verbreitet sind, werden dem Management nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zugeordnet. Das bedeutet, dass der Mitgliedsstaat Managementmaßnahmen definieren muss, welche die Auswirkungen der betreffenden Art auf die Biodiversität (und ggf. auch auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft) reduzieren. Diese Managementmaßnahmen dienen der Beseitigung, Populationskontrolle oder räumlichen Eindämmung der vorhandenen Populationen der invasiven Art. Die Managementmaßnahmen für die Asiatische Hornisse finden sich im entsprechenden Management- und Maßnahmenblatt.
Konkret ergibt sich aus der Umstufung von Artikel 16 nach Art. 19 EU-VO der Unterschied, dass nicht mehr jedes Vorkommen der Asiatischen Hornisse an die EU-Kommission gemeldet und sofort beseitigt werden muss. Stattdessen wird eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und anhand des Ergebnisses entschieden, ob und welche der verfügbaren Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Weitere Details zum Monitoring samt Präsentationen der Auftaktveranstaltung vom 11. Mai 2021
Verbreitung Asiatische Hornisse