Zeitplan und Arbeitsprogramm
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie gibt einen straffen Zeitplan zur Umsetzung der Umweltziele vor:
Sollten die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie innerhalb von 15 Jahren
nicht erreicht worden sein, ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine
Verlängerung der Frist um 6 Jahre bis zum Jahr 2021 möglich.
Wenn auch dieser Zeitrahmen noch nicht ausreicht, kann erneut eine
Verlängerung um 6 Jahre bis zum Jahr 2027 beantragt werden.
Große Aue bei Hasselbusch
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Julian Drake
NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-180