Radon: Fragen & Antworten
Radon: Vorkommen, Eigenschaften und Einfluss auf die Gesundheit |
Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und kann deshalb nur durch Messungen nachgewiesen werden.
NLWKN: Radon in Niedersachsen
Durch Undichtigkeiten in der erdberührenden Gebäudehülle kann Radon in Gebäude eindringen und sich dort in erhöhten Konzentrationen ansammeln.
Radon ist schwerer als Luft, deshalb befinden sich die höchsten Konzentrationen üblicherweise in schlecht belüfteten Keller-/Souterrain- und Erdgeschossräumen.
Durch saisonale und meteorologische Schwankungen und dem damit verbundenen Nutzerverhalten sind die Radonkonzentrationen in Gebäuden in den kalten Wintermonaten meist höher als im Sommer.
NLWKN: Radon - gesundheitliche Auswirkungen
Der Schutz vor erhöhten Radonkonzentrationen ist damit gleichbedeutend mit Gesundheitsschutz, ähnlich dem Schutz vor anderen langsam wirkenden Gesundheitsrisiken (Feinstaub, Asbest, …).
Im Sinne des Gesundheitsschutzes sollte daher in Aufenthaltsräumen auf eine möglichst niedrige Radonkonzentration geachtet werden.
Nutzen und Risiko sollten vorab unbedingt mit der behandelnden ärztlichen Fachperson abgewogen werden. Radonheilkuren sind nicht als Wellness-Anwendungen gedacht.
Radon messen & angemessene Maßnahmen |
Aktive elektronische Messgeräte, die zeitliche Verläufe der Radonkonzentration darstellen, werden häufig für Kurzzeitmessungen von ein bis vier Wochen eingesetzt. Hierbei ist zu beachten, dass die Radonkonzentration Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf unterliegt. Aktive Messgeräte können auch zur ständigen Raumüberwachung eingesetzt werden.
NLWKN: Schutz vor Radon
Der NLWKN führt regelmäßig in verschiedenen Regionen Niedersachsens Messkampagnen mit Exposimetern durch, bei denen die Bevölkerung zum Thema „Radon“ informiert wird und Gelegenheit zu einer kostenlosen Messung erhält.
NLWKN: Radon-Messkampagne
Eine private Radonmessung ist jederzeit mit Messgeräten zertifizierter Anbieter möglich (Kosten: < 50€ pro Exposimeter inklusive Auswertung).
Bundesamt für Strahlenschutz: Radon messen
Im Strahlenschutzgesetz ist ein Referenzwert von 300 Bq/m3 (1 Bq = 1 Becquerel = ein radioaktiver Zerfall pro Sekunde) in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen als Jahresmittelwert festgelegt. Dieser dient zur Orientierung für die Angemessenheit von Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßiges Lüften
- Bauliche Maßnahmen (Abdichten von Eintrittsstellen, Einbau von Lüftungsanlagen, ...)
- Umnutzung von Räumen
Grundsätzlich gilt: je niedriger desto besser, auch unterhalb des Referenzwertes von 300 Bq/m³.
Ausführlichere Informationen stehen im Radonhandbuch vom Bundesamt für Strahlenschutz.
Downloadlink für das Radonhandbuch als pdf-Datei: Radonhandbuch (BfS)
Pflichten (Arbeitgeber, Neubauten) & Radonvorsorgegebiete (in Niedersachsen) |
- einen Referenzwert für Aufenthalts- und Arbeitsräume (300 Bq/m³)
- Regelungen zu Radonvorsorgegebieten
- Pflichten für Arbeitgeber
- Pflichten bei der Erstellung von Neubauten
In diesen Gebieten wird auf Basis vorliegender Daten eine „überdurchschnittlich häufige“ Überschreitung des Referenzwertes in Aufenthaltsräumen erwartet.
Der Gesetzgeber sieht in diesen Gebieten einen besonderen Schutz vor Radon vor (Pflichten für Arbeitgeber und Neubauten).
In Niedersachsen sind derzeit folgende Radonvorsorgegebiete auf Gemeindeebene ausgewiesen:
- Goslar (Stadt)
- Clausthal-Zellerfeld
- Braunlage
- Anlagen zur Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung
- Radonheilbädern und Radonheilstollen
- untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen
NLWKN: Informationen für Arbeitgeber
Seit 2018 müssen Bauherren nach §123 Strahlenschutzgesetz einen Basisschutz vor Radon in Neubauten durch die Einhaltung der Regeln der Technik zum Feuchteschutz gewährleisten.
In Radonvorsorgegebieten besteht für Neubauten die zusätzliche Pflicht, durch eine weitere bauliche Maßnahme den Eintritt von Radon ins Gebäude zu verhindern (§154 Strahlenschutzverordnung).
Für Bestandsbauten gibt es derzeit keine Pflichten. Bei Anbauten oder Sanierungen ist es jedoch sinnvoll, den Radonschutz zu berücksichtigen und sich vorab über dieses Thema zu informieren.Radon in Niedersachsen
Radonberatungsstelle des NLWKN
Die Radonberatungsstelle des NLWKN in Hildesheim dient als Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich allgemein zum Thema Radon informieren möchten oder Hilfe bei konkreten Fragestellungen suchen.
(nicht vollständig barrierefrei)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Radonberatungsstelle im NLWKN
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: 05121/509-313