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Landschafts- und Grünordnungspläne

Die Landschaftspläne werden in Niedersachsen von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit erstellt (§ 11 BNatSchG / § 4 NNatSchG). Für die Gemeinden sind die vorliegenden Landschaftsrahmenpläne - insbesondere aufgrund ihrer detaillierten Bestandsaufnahmen - eine wichtige Informationsquelle. Die Bauleitplanung der Gemeinden soll u. a. dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Im Landschaftsplan werden dazu die wesentlichen Grundlagen und Handlungsempfehlungen erarbeitet:

  • Darstellung der im Gemeindegebiet vorhandenen Qualitäten von Natur und Landschaft - z. B. für den Boden- und Gewässerschutz oder die naturbezogene Erholung,
  • Erarbeitung eines kommunalen Biotopverbundsystems und einer Eingriffs-/ Ausgleichskonzeption für das gesamte Gemeindegebiet,
  • Vorschläge für weitere Maßnahmen der Gemeinde und anderer Handlungsträger zur Unterstützung der Naturschutzziele.

Leitfaden und Broschüre zum Landschaftsplan
Als Hilfestellung für die Gemeinden wurde der Leitfaden Landschaftsplan erarbeitet und im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen (Heft 2/01) veröffentlicht. Er enthält fachliche Hinweise zu den Inhalten des Landschaftsplans, zum Aufstellungsverfahren, zu den Planzeichen und insbesondere auch zu den Möglichkeiten der Umsetzung der Planinhalte. Der Leitfaden Landschaftsplan wurde gemeinsam herausgegeben vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, Niedersächsischen Städtetag, Niedersächsischen Landkreistag, Niedersächsischen Umweltministerium, Niedersächsischen Innenministerium und vom NLÖ.

Das Wichtigste zum niedersächsischen Landschaftsplan in Kurzfassung kann der kostenlosen Broschüre "Landschaftsplan für eine lebenswerte Gemeinde"entnommen werden.

Ein Beispiel für die Planungs- und Entwicklungskarte des Landschaftsplans (Ausschnitt) zeigt die folgende Abbildung:

Arten brauchen Daten

Hinweis

Das Original der oben abgebildeten Karte sowie die dazugehörige Legende können Sie sich hier herunterladen:

(nicht vollständig barrierefrei)


Grünordnungsplan
Der Grünordnungsplan wird - wie der Landschaftsplan - von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis aufgestellt. Er wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet und konkretisiert dessen Aussagen für ein Teilgebiet einer Gemeinde.

Der Grünordnungsplan hat im Wesentlichen die Aufgabe, den Bebauungsplan vorzubereiten oder zu ergänzen, insbesondere durch die Planung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die durch die Umsetzung des Bebauungsplans hervorgerufen werden, sowie durch die Vorbereitung von Maßnahmen nach § 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NNatSchG (Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen) und zur Gestaltung von Grünflächen, Erholungsanlagen und anderen Freiräumen.

Leitfaden Landschaftsplan  
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Hier gibt es die lieferbaren gedruckten Veröffentlichungen des NLWKN:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Britta Apelt

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3020
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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