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Leitfaden Landschaftsplan

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 2/01, 52 S., 2,50 €
von Erich Bierhals, Anke Preiß & Angela Ziegler-Schmidt,
Hrsg.: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Niedersächsischer Städtetag, Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsisches Umweltministerium, Niedersächsisches Innenministerium, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie

Inhalt
Vorwort
1 Der niedersächsische Landschaftsplan - Kurzfassung -
2 Was hat die Gemeinde vom Landschaftsplan?
3 Rechtliche Grundlagen

3.1 Das System der niedersächsischen Landschaftsplanung
3.2 Die Erforderlichkeit von Landschaftsplänen
3.3 Ziele und Inhalte von Landschaftsplänen
3.4 Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
3.5 Aufgaben der Gemeinde nach § 56 NNatG
4 Inhalte des Landschaftsplans
• Kap. 1 des Landschaftsplans: Einleitung
• Kap. 2 des Landschaftsplans: Überblick über das Plangebiet
• Kap. 3 des Landschaftsplans: Gegenwärtiger Zustand von Natur und Landschaft sowie voraussichtliche Änderungen
• Kap. 4 des Landschaftsplans: Zielkonzept
• Kap. 5 des Landschaftsplans: Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
• Kap. 6 des Landschaftsplans Hinweise zur Umsetzung
5 Aufstellungsverfahren
5.1 Auftragsvergabe und Honorarermittlung
5.2 Information und Beteiligung der verschiedenen Akteure
5.3 Ablauf des Aufstellungsverfahrens
5.4 Dauer des Aufstellungsverfahrens
5.5 Fortschreibung
6 Planzeichen
7 Umsetzungsmöglichkeiten

7.1 Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung
7.2 Aufstellung bzw. Änderung von anderen Satzungen
7.3 Beauftragung eines Umsetzungsteams
7.4 Grunderwerb und vertragliche Vereinbarungen
7.5 Unterhaltung, Pflege und Nutzung kommunaler Flächen
7.6 Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Einrichtung eigener Förderprogramme für Naturschutzmaßnahmen privater und anderer Träger
7.7 Förderprogramme von EU, Bund und Land Niedersachsen
8 Anhang
• Zu Kap. 5.2.2 des Landschaftsplans: Vorbereitung der Anwendung der Eingriffsregelung für die Flächennutzungsplanung
• Zu Kap. 5.4 des Landschaftsplans: Räumlich konkrete Maßnahmenvorschläge zu Vorhaben und Nutzungen im Regelungsbereich anderer Behörden und öffentlicher Stellen
• Zu Kap. 5.2 des »Leitfadens«: Information und Beteiligung der verschiedenen Akteure
• Zu Kap. 5.3 des »Leitfadens«: Ablauf des Aufstellungsverfahrens
• Zu Kap. 5.5 des »Leitfadens«: Fortschreibung
• Zu Kap. 6 des »Leitfadens«: Planzeichen
• Zu Kap. 7.7 des »Leitfadens«: Förderprogramme von EU, Bund und Land Niedersachsen
9 Quellenangaben
9.1 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
9.2 Rechtsprechung
9.3 Zitierte Literatur

Vorwort nach oben
Als Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege hat sich die Landschaftsplanung seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes 1981 fest etabliert. Dabei haben die Gemeinden gemäß § 6 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes die Aufgabe, Landschaftspläne auszuarbeiten, soweit dies zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.

Die Landschaftsplanung kann somit als Dreh- und Angelpunkt innerhalb einer ökologisch orientierten Planung angesehen werden. Sie formuliert auf verschiedenen Planungsebenen sowie im besiedelten und unbesiedelten Bereich die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der freiraumbezogenen Erholung. Sie bietet weiterhin die Grundlage für andere vorhabenbezogene Planungen:

• Zum einen gibt sie so genannte Leitbilder und Umweltqualitätsziele für den jeweiligen Planungsraum vor. Diese bilden Maßstäbe, an denen z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung und Eingriffsregelung als vorhabenbezogene Instrumente mit ihren Beurteilungen ansetzen können.

• Zum anderen legt die Landschaftsplanung Suchräume fest, wo z. B. bei anstehenden Baugebietsausweisungen, aber auch im Vorhabensbereich z. B. beim Bau einer Straße dann konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ansetzen können - eine Aufgabe, die angesichts der Handlungserfordernisse zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung stark an Bedeutung gewonnen hat.

Der Landschaftsplan hat dabei aber nicht nur wichtige Funktionen bei der Bewertung von Eingriffen und zur konzeptionellen Vorbereitung von Kompensationsmaß nahmen, sondern darüber hinaus einen weitergehenden Auftrag zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft. Er kann Bereiche aufzeigen, die Potenziale für die Entwicklung von Natur und Landschaft enthalten und die deshalb als Flächen zum Ausgleich genutzt werden können. Dadurch kann er dazu beitragen, geeignete Ausgleichsflächen aufzuspüren, die Grundlagen für einen »Kompensationsflachenpool« oder sogar für die Anlegung eines »Ökokontos« sind. Dies wird immer wichtiger, nachdem die Kompensation von Eingriffen sowohl in räumlicher wie auch in zeitlicher Hinsicht durch die Novellierung des BauGB im Rahmen des BauROG 1998 erheblich flexibilisiert worden ist.

Insgesamt kann eine qualifizierte Landschaftsplanung entscheidend dazu beitragen, Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu mindern oder aber auch sachgerecht und kostengünstig zugleich auszugleichen.

Mit dem vorliegenden Leitfaden soll dafür gleichzeitig geworben wie auch den planenden Gemeinden das erforderliche Instrumentarium an die Hand gegeben werden.

Landschaftsplan   Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
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Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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