Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen 2021
Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen für alle Fließgewässer (Wasserkörper) mit der Priorität 1 bis 6 (siehe hierzu: Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie, Ergänzungsband 2017) in der Regel alle sechs Jahre herausgegeben bzw. aktualisiert.
Im Zuge der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplans (BWP) 2021 bis 2027 sind die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 3 aktualisiert worden. Für die Priorität 4 liegen weitestgehend alle vor, bis auf wenige Ausnahmen und für die Priorität 5 und 6 liegen für alle natürlichen Wasserkörper (NWB) sowie für einige stark veränderte Wasserkörper (HMWB) ebenfalls aktualisierte Handlungsempfehlungen vor. Für die nicht vorliegenden WKDB-HE 2021 sind die bisherigen Handlungsempfehlungen mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2015-2021) für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 mittels eines Hyperlinks über den jeweiligen Wasserkörper nutzbar (s. Niedersächsische Umweltkarten).
Diese WKDB-HE für den BWP 2021 sind entsprechend der jeweiligen Zugehörigkeit nach Flussgebietseinheit Elbe, Ems, Weser und Rhein\Vechte aufgeteilt und stehen derzeit in der rechten Informationsspalte zum Download für Sie bereit.
(Hinweis: Mittels der Suchfunktion im jeweiligen PDF-Dokument der Flussgebietseinheit (Lupe), können Sie z.B. den Gewässernamen, die Wasserköper- Nr. bzw. die Zuständige Betriebsstelle oder Bearbeitungsgebietsname eingeben und Sie gelangen in die jeweilige Zeile der Tabelle. In Kürze sollen diese WKDB-HE für diesen BWP auch über den Umweltkartendienst WRRL ergänzend veröffentlicht werden.)
Übersicht zu den vorliegenden Handlungsempfehlungen und Grundlagen:
Für alle Fließgewässer-Wasserkörper ohne Priorität (NWB & HMWB), für Marschengewässer sowie für künstliche Wasserkörper (AWB) gibt es nur allgemeine, nicht speziell wasserkörperbezogene Handlungsempfehlungen.
Sofern die Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen in wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden sollen, ist vorab immer der örtliche Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN einzubinden, um die Angaben in Bezug auf die Aktualität inhaltlich anzugleichen.
Die Planung von Maßnahmen im Sinne der WRRL muss sich an den festgestellten biologischen, chemischen und hydromorphologischen Defiziten der Gewässer ausrichten. Um diesem Leitsatz zu entsprechen, erarbeitet der NLWKN für die verschiedenen Gewässer Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen. Die Basis für die Handlungsempfehlungen bilden die Ergebnisse des laufenden biologischen, chemischen und hydromorphologischen Monitorings. Demzufolge sind auch die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben worden.
In den aktualisierten Wasserkörperdatenblättern werden
- der Ist-Zustand des Wasserkörpers
- die auf den Wasserkörper einwirkenden Belastungen und Zustandsbewertungen
- für Schwerpunktgewässer (Gewässer mit einem mäßigen ökologischen Zustand/Potential und besser sowie Gewässer der Priorität 1 bis 4) zusätzlich die Auswertung der Detailstrukturkartierung sowie
- die sich daraus ergebenden Defizite bei den Qualitätskomponenten dokumentiert.
Die empfohlenen Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie sowie am fortgeschriebenem Ergänzungsband 2017.
Die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen
- haben den Charakter fachlicher Empfehlungen. Eine genaue Verortung von Maßnahmen findet nicht statt,
- stellen eine grobe, langfristige Gesamtplanung für die Fließgewässer zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele der WRRL dar,
- ersetzen nicht das detaillierte Planungsinstrument der Gewässerentwicklungspläne,
- dienen als fachliche Grundlage und Orientierung zur Diskussion und Abstimmung nachfolgender, konkreter Planungsschritte.
Die Maßnahmenempfehlungen werden bei Vorlage neuer Erkenntnisse, insbesondere aufgrund neuer Monitoringergebnisse, aktueller Gewässerkartierungen oder umgesetzter Maßnahmen laufend aktualisiert.
Erläuterungen wie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen erstellt werden, finden Sie im Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil D Strategien und Vorgehensweisen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele an Fließgewässern in Niedersachen. Den Leitfaden können Sie auch in unserem Webshop bestellen.
Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen finden Sie rechts alphabetisch nach Gewässernamen sortiert in einer Downloadtabelle mit einem entsprechenden Downloadlink zu den einzelnen PDF-Dokumenten. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht über alle Wasserkörper (WK), die in der Flussgebietseinheit bzw. im Bearbeitungsgebiet liegen, sowie spezifische Angaben zu der WK-Nr., zuständigen NLWKN Betriebsstelle, Gewässerpriorität, Schwerpunktgewässer sowie weitere Informationen zu dem jeweiligen Wasserkörper.
Wasserkörper ohne Priorität
Für Wasserkörper ohne Priorität werden nachstehende allgemeine Handlungsempfehlungen gegeben. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Eine Unterscheidung nach Gewässertypen erfolgt an dieser Stelle nicht, wird aber im Rahmen einer detaillierteren Maßnahmenauswahl und -umsetzung erforderlich.
Maßnahmen:
- Maßnahmen zur schonenden Unterhaltung (um hiermit strukturverbessernde Maßnahmen im Profil zu initiieren)
- Profilvariationen – weg vom Regelprofil, z.B. durch in-stream Maßnahmen oder Zulassen von Eigendynamik
- Entwicklung und Aufbau standortheimischer Ufergehölze (Beschattung / Klimaanpassung (T°) / Totholzeintrag zulassen)
- Maßnahmen zur Reduktion von stofflichen und thermischen Belastungen aus Punktquellen (z.B. Neubau/Anpassung von Kläranlagen, Anschluss bisher nicht angeschlossener Gebiete an Kläranlagen, Behandlung/Rückhalt von Niederschlagswasser)
- Gewässerrandstreifen mit standorttypischer Vegetation zur Verringerung von Nährstoff- und Pestizideinträgen sowie von Sedimenten (stofflich)
- Reduktion von Drainageeinträgen (Nährstoffe, Pestizide, Eisenocker)
- Rückbau von technischen / Anlage natürlicher Ufersicherungen (Strukturbildung)
- Einbau von Festsubstraten (Kies & Totholz)
- Herstellung der linearen Durchgängigkeit, soweit sinnvoll
- Profiltiefe / Einschnittstiefe verringern
- Vernässung von Mooren und Feuchtgebieten, Umwandlung von Acker in Grünland – Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes
- Maßnahmen zur Verringerung der Feststoffeinträge und -frachten (Sand und Feinsedimente / Verockerung, z. B. Anlage von Ocker-, Sand- und/oder Feinsedimentfängen in Nebengewässern
- Beseitigung von Neophyten und Neozoen
Handlungsempfehlungen für Marschengewässer
Nachstehend finden sie allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie für Wasserkörper der Marschengewässer. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Es werden die zwei wesentlichen niedersächsischen Typen der Marschengewässer unterschieden (Typ 22.1 (nicht tideoffene Marschengewässer), Typ 22.2 & 22.3 (tideoffene Marschengewässer)).
Weitere Informationen zu Marschengewässer sowie Angaben zur Reduzierung oder Behebung der Defizite und Belastungen wie z.B. Strukturarmut, Wasserstandsschwankungen, Belastungen mit Nährstoffen und Wiederherstellung der ökologische Durchgängigkeit finden Sie auch unter folgendem Link.
Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen)
Für die niedersächsischen künstlichen Gewässer (AWB) ergeben sich derzeit folgende pauschale Handlungsempfehlungen (entsprechend der vier AWB-Fallgruppen: Gpf_streng (Gräben permanent wasserführend, fließend, sandig), Gpf_entspannt (Gräben permanent wasserführend, fließend, organisch), Gps_streng (Gräben permanent wasserführend, stehend, sandig); Gps_entspannt (Gräben permanent wasserführend, stehend, organisch) ab Perlodes 5.1.1):
Bei Fragen zu den Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen oder zu den allgemeinen bzw. pauschalen Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner in den Betriebsstellen, die rechts in der Infospalte in der Kontakttabelle aufgelistet sind.
(nicht vollständig barrierefrei)
WKDB-HE für FGE Elbe
(PDF, 2,63 MB)
WKDB-HE für FGE Ems
(PDF, 2,52 MB)
(nicht vollständig barrierefrei)
Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer Teil D
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.04.2017
zuletzt aktualisiert am:
24.06.2026
Ansprechpartner/in:
Wasserrahmenrichtlinie
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
